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Ziel der ersten Phase ist, die Probleme bei der Umsetzung von SGB II und SGB XII - sowohl für die Frauenhausbewohnerinnen als auch für die Arbeit der Frauenhäuser - aus der Praxis exemplarischer Frauenhäuser zu sammeln. Diese Daten bilden die Grundlage für die Entwicklung eines einfachen Erhebungsinstrumentes, das später von möglichst vielen Frauenhäusern leicht und unaufwendig eingesetzt werden kann.
Mitwirkung der Frauenhäuser
Bei der Auswahl der exemplarischen Frauenhäuser werden verschiedene Träger, städtische und ländliche Gebiete sowie unterschiedliche Leistungsträger nach dem SGB II berücksichtigt. Pro Bundesland wird in Absprache mit Frauenhausvertreterinnen ein Frauenhaus ausgewählt. Darüber hinaus können sich aber auch alle interessierten Frauenhäuser in dieser ersten Phase des Monitoring beteiligen.
In der zweiten Phase ist ein einfaches Erhebungsinstrument für ein bundesweites Monitoring zu entwickeln. Dieses Erhebungsinstrument soll von den Frauenhäusern auch zur Selbstevaluation eingesetzt werden können. Mit den Ergebnissen lassen sich vor Ort Forderungen nach einer gerechten Umsetzung des SGB II und XII begründen. Ziel der dritten Phase ist, dass möglichst viele Frauenhäuser bundesweit das Erhebungsinstrument einsetzen und damit die Probleme fortlaufend dokumentiert werden.
In der vierten Phase gilt es dann, aus den Daten Problemgruppen zu identifizieren, die Ergebnisse mit Frauenhausvertreterinnen zu diskutieren und aus der abschließenden Auswertung eine Handreichung für die Praxis der Frauenhausarbeit daraus zu entwickeln.
Detaillierte Informationen zum Monitoring können Interessierte im Newsletter der WB nachlesen.
Die vorläufigen Ergebnisse des Monitoring der Wissenschaftlichen Begleitung von Frauenhauskoordinierung e.V. zum SGB II sowie der Expertinnentagung vom 7. April sind im beiliegenden Papier zusammengefasst.
Im Anhang finden Sie den Fragebogen zum bundesweiten Monitoring mit der Bitte um Mitwirkung. Die Ergebnisse der bundesweiten Auswertung wird Frauenhauskoordinierung e.V. für die bundesweite Lobbyarbeit für Frauenhausbewohnerinnen und Frauenhäuser einsetzen.