(20.12.2011) Nach Einigung im Vermittlungsausschuss tritt das neue Bundeskinderschutzgesetz zum 01.01.2012 in Kraft
Der Deutsche Bundestag hat am 15.12.2011 der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Bundeskinderschutzgesetz zugestimmt, nachdem das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte neue Bundeskinderschutzgesetz am 25. November 2011 im Bundesrat keine Mehrheit der Stimmen bekam. Die Länder konnten sich nicht auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verständigen, so dass das Gesetz zunächst blockiert war. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und Sozialministerin Manuela Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern, mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz und Hessen, sowie der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN entwickelten am 12.12.2011 einen Lösungsvorschlag, der am 13.12.2011 dem Vermittlungsausschuss übermittelt wurde. Der Deutsche Bundestag hat am 15.12.2011 der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Bundeskinderschutzgesetz zugestimmt. In der Anlage finden Sie die diesbezügliche Bundesratsdrucksache. Der Bundesrat befasste sich am 16.12.2011 unter TOP 66 abschließend mit dem Gesetz. Nach dieser Einigung kann das Bundeskinderschutzgesetz am 1.1.2012 in Kraft treten.
In der Anlage finden Sie den aktuellen Änderungsbeschluss des Deutschen Bundestages „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG)“. Eine Synopse über das beschlossene Gesetz entnehmen Sie bitte der untenstehenden Nachricht auf dieser Webseite.