Forum Erziehungshilfen

ForE 1/99: Bestellte Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften: Möglichkeiten einer am Mündel orientierten Praxisentwicklung

von Dr. Kerstin Petersen

Ausgehend von ihrer Arbeit in einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Verein „Kinder haben Rechte e.V., Münster" beschreibt die Autorin Entwicklungsprozesse und Handlungsperspektiven im Arbeitsfeld der Amtsvormundschaften und –pflegschaften, die ihre Legitimation nicht vorrangig aus dem Motiv der Verwaltungsmodernisierung, sondern aus einer an den Wünschen, Bedürfnissen und Interessen der betroffenen Minderjährigen orientierten Neugestaltung der Praxis gewinnt.

Vorbemerkung

Im Rahmen des staatlichen Wächteramtes gemäß Artikel 6 GG kommen gerichtliche Entscheidungen zum (teilweisen) Entzug der elterlichen Sorge und zur Bestellung eines Vormundes (Pflegers) zum überwiegenden Teil aufgrund einer Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB zustande (vgl. Simitis 1979, zitiert in: Schone u.a. 1997). In den meisten dieser Fälle konnten die Eltern u.a. Kindesmißhandlungen, sexuellen Mißbrauch, Vernachlässigung oder Autonomiekonflikte nicht abwenden, oder sie haben sie selbst verursacht. Aus diesen Gründen leben die Kinder oder Jugendlichen zum Zeitpunkt des (teilweisen) Sorgerechtsentzugs und der Bestellung eines Vormundes (Pflegers) häufig nicht mehr bei den Eltern. Diese können oder dürfen ihren Kindern zumindest zeitweise (zum Teil) nicht mehr als Sorgeberechtigte und gesetzlicher Vertreter zur Verfügung stehen.
Angesichts des umfassenden Aufgabenspektrums bestellter Vormundschaften, in dem sozialpädagogische Fragen und der Kontakt zum Kind einen zentralen Stellenwert einnehmen, um eine Perspektivenplanung mit dem Kind vornehmen zu können, ist es erstaunlich, daß dieser Bereich in der Fachöffentlichkeit der Jugendhilfe, insbesondere in der Erziehungshilfe, bisher so wenig Resonanz erfahren hat. Es fehlen bis heute empirisch fundierte Kenntnisse in quantitativer und qualitativer Hinsicht über die Anforderungen bei der Wahrnehmung von Vormundschaftsaufgaben durch Jugendämter, Vereine und Einzelpersonen (vgl. Hansbauer 1998, Oberloskamp 1988). Kritiken und Empfehlungen, die eine optimale Umsetzung der Vormundschaftsaufgaben thematisieren, wurden in den letzten Jahren in wenigen Fällen erstmalig veröffentlicht (vgl. Sächsisches Landesjugendamt 1998; Kaufmann 1998; Landesjugendamt Brandenburg 1996). Dennoch spielen auch hier sozialpädagogische Fragen und die Form des Kontakts zum Mündel bei der Beschreibung der Aufgabenwahrnehmung eines Vormundes keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Insgesamt fehlen umfassende Praxiskonzepte oder Leistungsprofile, in denen fachliche Qualitätskriterien enthalten sind und es fehlen zudem Facharbeitskreise bzw. institutionalisierte Arbeitsgemeinschaften, in denen Konzepte entwickelt werden und die für die Qualitätssicherung zuständig sind. Diese Defizite deuten darauf hin, daß in der Vormundschaftspraxis Impulse für eine qualifizierte Weiterentwicklung notwendig sind.
Im folgenden werden die Erfahrungen des Kinder haben Rechte e.V. zeigen, daß die Initiierung regionaler und überregionaler Arbeitsgruppen und die gezielte Evaluation der Vormundschaftspraxis in Jugendämtern zwei wichtige Praxiszugänge darstellen, aus denen heraus eine Neuorientierung in der Aufgabenwahrnehmung bestellter Vormünder effektiv werden kann:

Der „Überregionale Arbeitskreis der Amtsvormünder"

Auf zwei Fachtagungen des Kinder haben Rechte e.V. geworben, trafen im Oktober 1997 erstmalig ca. 20 engagierte Amtsvormünder und Vertreter zweier Landesjugendämter im ‘Überregionalen Arbeitskreis der Amtsvormünder' zusammen. Zunächst ging es vor allem darum, die bisher so seltene Gelegenheit des fachlichen Austausches über die organisatorischen Unterschiede und das fachliche Selbstverständnis zu nutzen. Reges Interesse bestand hauptsächlich darin, ein fachliches Profil für Amtsvormünder zu entwickeln und Voraussetzungen, die für eine Realisierung dieses Profils förderlich oder hinderlich sind, zu identifizieren. Als Ziel des Arbeitskreises, der sich kontinuierlich trifft, wurde vereinbart, die Resultate der gemeinsamen Arbeit auf verschiedenen Ebenen publik zu machen. Folgende Arbeitsthemen wurden als wichtig erachtet:

    • Analyse von Organisationsstrukturen: Es stellte sich heraus, daß die Rahmenbedingungen, die durch die Organisationsformen der Jugendämter zur Verfügung gestellt werden, sich derart unterscheiden, daß die eigentliche Art der Aufgabenwahrnehmung der einzelnen Amtsvormünder und Mitglieder des Arbeitskreises nur schwer zu vergleichen ist.
    • Aufgabenwahrnehmung auf der Grundlage des Kontakts zum Mündel: Großen Wert legten die anwesenden Amtsvormünder darauf, daß der Kontakt zum Mündel zustande kommen kann. Im Zuge von Umstrukturierungen in den Jugendämtern (Stichworte: ‘Neue Steuerung' oder ‘Sozialraumorientierung') geraten Ansprüche, Kontakte zum Mündel aufzunehmen und zu halten zunehmend in Gefahr.
    • Klärung der Zuständigkeit und Position des Amtsvormundes im Jugendamt: Ebenfalls im Zusammenhang mit regionalen Umstrukturierungen und zudem mit der Kindschaftsrechtsreform steht die Veränderung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Amtsvormünder und -pfleger, die neben dem Sozialdienst eher eine kleine und im Amt weniger beachtete Abteilung des Jugendamtes darstellen. Um nicht vom Sozialdienst aufgenommen zu werden, erscheint es mehr denn je notwendig, die Spezifität in der Fachlichkeit des Amtsvormundes herauszustellen.
    • Interessenkollisionen zwischen Amtsvormund, Sozialarbeiter des ASD, Mündel und Eltern: Dieses Thema bezieht sich auf die beiden zuvor dargestellten Punkte. Es deutet Praxisprobleme an, die sich aus ungeklärten Zuständigkeiten zwischen den Abteilungen Sozialdienst und Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften sowie aus einem nicht eindeutigem professionellen Selbstverständnis evtl. beider Fachkräfte ergeben können.
    • Fortbildungen im pädagogischen und rechtlichen Bereich: Die Amtsvormünder erwähnen hier ein weiteres Defizit, nämlich das an fehlenden Fortbildungsmöglichkeiten im rechtlichen, insbesondere aber auch im pädagogischen Bereich.
    • Vernetzung: Die anwesenden Fachkräfte und Mitglieder des überregionalen Arbeitskreises geben an, daß sie so gut wie keine Möglichkeiten des fachlichen Austausches im Bereich der Jugendhilfe haben.
Ziel des Arbeitskreises war bzw. ist in einem ersten Schritt die Entwicklung eines Leistungsprofils der Amtsvormünder.

Evaluation von Amtsvormundschaftsabteilungen in Jugendämtern

Mit dem Ziel, die Jugendamtspraxis im Bereich bestellter Vormundschaften und Pflegschaften zu evaluieren, wurden Kooperationsprojekte zwischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Vereins Kinder haben Rechte e.V. und vier Jugendämtern durchgeführt.
Zur Veranschaulichung sollen im folgenden einige Ergebnisse eines solchen Evaluationsprozesses in einem Jugendamt dargestellt werden, in dem eine besonders engagierte Mitarbeit der Fach- und Leitungskräfte zu einer tatsächlich veränderten Wahrnehmung der Vormundschaftsaufgaben geführt hat.
In Kooperation mit dem Verein Kinder haben Rechte e.V. wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilungen Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft, der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, dem Allgemeinen Sozialen Dienst, dem Pflegekinderdienst sowie der Amtsleitung zusammensetzte. Zeitweise nahmen an der Arbeitsgruppe auch VertreterInnen der Träger der freien Jugendhilfe teil.
Mit Blick auf die bisherige Wahrnehmung der Vormundschaftsaufgaben wurden durch die Arbeitsgruppe zunächst folgende kritische Bewertung des aktuellen Vorgehens im Bereich der Amtsvormund- und Pflegschaften vorgenommen:
In bezug auf die Organisation: Da sich bei der Führung einzelner Vormundschaften federführende Zuständigkeiten und Kompetenzen in drei Abteilungen (Amtsvormundschaft, ASD / Pflegekinderdienst, Wirtschaftliche Jugendhilfe) ergeben,
- ist die Effektivität des Ressourceneinsatzes in Frage zu stellen,
- sind strukturell Interessenkonflikte angelegt,
- werden fehlende Abgrenzungen und klare Zuständigkeitsregelungen in der Zusammenarbeit z.B. bei der Hilfeplanung deutlich.
In bezug auf die Kinder und Jugendlichen: Weil drei Abteilungen an der Führung der Vormundschaft beteiligt sind

    • ist eine optimale Vertretung der Kindesinteressen nicht gegeben,
    • ist die Funktion und Aufgabe des Vormundes schwer zu erkennen und eine eindeutige personenbezogene Zuordnung erschwert,
In bezug auf das professionelle Selbstverständnis:
    • Die Interessenvertretung des Kindes und der auf Vertrauen aufbauende Kontakt zum Mündel sind nicht eindeutig geregelt.
    • Es entstehen je nach Komplexität und Kompliziertheit im einzelnen Fall mehr oder weniger große Reibungsverluste an unterschiedlichen Schnittstellen mit den Abteilungen,
    • Der Amtsvormund ist nicht unabhängig und an innerorganisatorische Behördenstrukturen gebunden.
Durch die festgestellte fachkritische Bilanz der Verfahrens- und Handlungsabläufe belegte die Arbeitsgruppe, daß ein fachlicher Perspektivenwechsel nach folgendem Grundsatz erforderlich ist: Die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Aufgaben bestellter Vormundschaften und Pflegschaften soll sich zukünftig mehr an den Interessen und Rechten der betroffenen Kinder und Jugendlichen orientieren. Hierzu wurde eine entsprechend Rollendefinition des Vormundes formuliert:
„Zukünftig soll der Vormund alle Interessen, Rechte und Anforderungslagen des Mündels aus einer Hand wahrnehmen. Er handelt unabhängig und ist ausschließlich dem Vormundschaftsgericht gegenüber berichtspflichtig. Für das Mündel ist der Vormund die zentrale „Anlaufstelle", der die persönlichen Belange, Anforderungen und Notwendigkeiten am besten kennt. Der Vormund trägt im wesentlichen zum Gelingen der Erziehung, respektive der persönlichen Entwicklung bei, solange die tatsächlichen Eltern nicht in der Lage sind, eine dem Wohl des Kindes entsprechenden Erziehung zu gewährleisten. Hierzu nimmt er die Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch. Im Prozeß der Hilfeplanung tritt der Vormund als Antragsteller der Jugendhilfeleistungen auf und er entscheidet, ob er die vom Jugendamt letztlich angebotenen Leistungen für sein Mündel als geeignet betrachtet. Dabei entscheidet er aus der Perspektive der Betroffenen mit, nicht als Leistungsgewährender."

Schlußfolgerungen für die zukünftige Arbeitsweise:

    • Neugestaltung des Aufgabenfeldes Vormundschaften
      Angestrebt wird eine sukzessive Verlagerung des Bereiches auf die Träger der freien Jugendhilfe gemäß den erarbeiteten fachlichen Grundlagen und der Leistungsbeschreibung des Aufgabenbereiches. Die Gefahr von Interessenkollisionen im Amt soll somit aufgehoben werden und die Bedeutung der Rolle des Vormundes unterstrichen werden.
    • Leistungsvereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe zur sukzessiven Verlagerung der Vormundschaften außerhalb des Jugendamtes
      Grundlage für die Verlagerung der Vormundschaften auf die Träger der freien Jugendhilfe stellt die mit den Trägern der freien Jugendhilfe abgestimmte Leistungsbeschreibung dar. Hierzu ist die Definition von Bemessungskriterien (z.B. Fallzahlen etc.) erforderlich und die Gestaltung entsprechender vertraglicher Regelungen.
    • Entwicklung einer Konzeption Einzelvormundschaften.
      In Kooperation mit den Träger der freien Jugendhilfe soll die Zahl der Einzelvormundschaften gesteigert werden Schwerpunkte bilden hierbei die Werbung, Qualifizierung und Beratung von Einzelvormündern.
    • Betroffenenbeteiligung als direkte Form der Ansprache junger Menschen unter Vormundschaft
      Die Mündel sollen in die weitere Konzeptionierung des Aufgabenbereiches einbezogen werden. Hierzu werden entsprechenden Beteiligungsformen zu entwickeln und regelmäßig zu aktualisieren sein. Ziel ist dabei auch die Herstellung eines einzellfallübergreifenden Dialoges mit den Betroffenen.
    • Entwicklung einer Koordinationsmatrix sowie Erarbeitung interkommunaler Vergleichsmöglichkeiten
      Ziel ist hierbei die Optimierung der Zusammenarbeit der im Aufgabenbereich tätigen Fachkräfte (Kooperation/Koordination) sowie die Herstellung einer Vergleichbarkeit der quantitativen und qualitativen Aspekte des Aufgabenbereiches Vormundschaften mit anderen Gebietskörperschaften.
Erkenntnisse über die Aufgabenwahrnehmung

Die Erfahrungen im überregionalen Arbeitskreis der Amtsvormünder und in den Evaluationsprojekten zur Aufgabenwahrnehmung von Vormundschaftsaufgaben und zur Organisation der Jugendämter führten zu folgenden Erkenntnissen, die zum Teil die Ergebnisse früherer Untersuchungen bestätigen (vgl. Oberloskamp 1988).
In bezug auf die gesetzlichen Vorgaben:

    • Obwohl BGB und KJHG einen Vorrang der Einzelvormundschaften festlegen, wird in der Praxis für Kinder und Jugendliche in Erziehungshilfen i.d.R. ein Amtsvormund bestellt.
    • Die Gewinnung, Beratung und Unterstützung von Einzelvormündern und Pflegern gemäß § 53 SGB VIII wird nicht wahrgenommen.
    • Das gleiche gilt für die jährliche Prüfung gemäß § 56, Abs 4 SGB VIII, ob im Sinne des Kindes oder des Jugendlichen die Entlassung des Amtspflegers oder Amtsvormunds und die Bestellung einer Einzelperson oder eines Vereins angezeigt ist.
In bezug auf den Amtsvormund:
    • Amtsvormünder sind zum großen Teil wegen zu hoher Fallzahlen stark überlastet.
    • Sie haben mehrheitlich eine verwaltungsbezogene Ausbildung ohne sozialpädagogische Zusatzqualifikation.
    • Amtsvormünder mit sozialpädagogischer Ausbildung sind im Jugendamt nicht nur für das Mündel, sondern auch für die Herkunftsfamilie zuständig (Sozialer Dienst).
    • Für die Aufgabenwahrnehmung des Amtsvormundes ist weder der persönliche und auf Vertrauen aufbauenden Kontakt zu seinen Mündeln selbstverständlich noch die Gewinnung und Beratung von Einzelvormündern.
    • Wird in diesem Zusammenhang eine Reduzierung von Fallzahlen in Erwägung gezogen, werden Befürchtungen in bezug auf Stellenkürzungen laut.
    • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Möglichkeiten des fachlichen Austauschs und der Reflexion auf regionaler und überregionaler Ebene fehlen weitgehend.
In bezug auf die Organisation der Jugendämter:
    • ln den Jugendämtern haben sich sehr unterschiedliche Formen der Organisation herausgebildet, die idealtypisch in drei Kategorien eingeteilt werden können:
        1. Durch eine eigene Abteilung Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften, werden die Aufgaben bestellter Vormundschaften lediglich formal durch Verwaltungsfachkräfte, ohne direkten Kontakt zum Mündel wahrgenommen. Bei Entscheidungen, die das Mündel betreffen, ist der Amtsvormund auf die Aussagen des zuständigen jugendamtsinternen Sozial- oder Fachdienstes angewiesen, welcher die pädagogischen und interaktiven Hilfen gestaltet.
        2. Die förmliche und die tatsächliche Personensorge werden durch einen Sozial- bzw. Fachdienst des Jugendamtes wahrgenommen. Die pädagogisch ausgebildeten Fachkräfte sind zumeist sowohl für das Kind als auch für die Herkunftsfamilie zuständig. Außerdem kommt es vor, daß die Sozialarbeiter als Amtsvormünder antragstellende und als zuständiger Sozialdienst hilfegewährende Stelle zugleich sind.
        3. Die tatsächliche und die förmliche Personensorge werden durch eine eigene Vormundschaftsabteilung wahrgenommen. Die Amtsvormünder sind in diesen Jugendämtern überwiegend sozialpädagogische Fachkräfte, die auf der Basis eines Kontakts zum Mündel federführend die Verantwortung für Entscheidungsprozesse in bezug auf wichtige Lebensfragen des Mündels übernehmen.
Obwohl diese Aussagen nur einen relativ kleinen Ausschnitt aus dem Gesamtbild über die Wahrnehmung von Amtsvormundschaften wiedergeben, so wird doch, vor allem angesichts der umfangreichen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des Vormundes, die Notwendigkeit einer Neuorientierung in der Praxisentwicklung deutlich. Strukturelle Rahmenbedingungen und ein unvollständiges professionelles Selbstverständnis bieten offenkundig häufig kein optimales Fundament für eine unabhängige und parteiliche Interessenvertretung des Kindes durch den Amtsvormund. Zudem wird gerade den gesetzlichen Grundlagen offensichtlich nicht entsprochen, die den Interessen des Mündels dienen. Insgesamt müssen demnach die Voraussetzungen für eine Praxisentwicklung, die an einer auf Vertrauen aufbauenden Beziehung zwischen Amtsvormund und Mündel orientiert ist, als ungünstig eingestuft werden.

Initiierung einer am Mündel orientierten Praxisentwicklung

Einleitend ist davon ausgegangen worden, daß sozialpädagogische Aspekte und der persönliche und auf Vertrauen aufbauende Kontakt zum Mündel zentrale Kriterien für die Wahrnehmung von Vormundschaftsaufgaben sind. Zudem können wichtige Entscheidungen im Sinne des Mündels am ehesten getroffen werden, wenn Mädchen und Jungen an den Problemlösungsprozessen z.B. in der persönlichen und auf Vertrauen aufbauenden Beziehung zum Vormund beteiligt werden. In eindeutiger Weise und mit ihren eigenen Worten haben Jugendliche, die Mündel von Amtsvormündern sind oder waren, dies in einem vom Jugendamt veranstalteten Treffen mit Mündeln bestätigt (siehe hierzu den Beitrag von W. Rüting in diesem Heft).
Die in den §§ 8 und 36 SGB VIII festgeschriebenen Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen sind außerdem in einer umfassenden Befragung von Jugendlichen in Jugendämtern untersucht worden: Es konnte festgestellt werden, daß junge Menschen erhaltene öffentliche Jugendhilfeleistungen positiver beurteilen und als erfolgreicher ansehen, wenn sie an den Problembearbeitungsprozessen im Jugendamt beteiligt werden (vgl. Petersen 1996). Die Erfolgschancen einer Hilfemaßnahme steigen demnach mit den Beteiligungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen. In der Untersuchung beinhaltet Beteiligung die Umverteilung von Macht. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der öffentlichen Jugendhilfe zuzulassen und zu aktivieren, heißt demnach auf der Seite des Vormundes, Macht oder Entscheidungskompetenzen an das Mündel zu delegieren. Dies wiederum bedeutet jedoch nicht, wie häufig kritisch angemerkt wird, Kindern und Jugendlichen Entscheidungen allein zuzumuten, sondern sie mit ihren Entscheidungen vertrauensvoll zu begleiten und dabei gegebenenfalls eigene professionelle Positionen durchaus deutlich zu vertreten, um in einem Aushandlungsprozeß zu einer (evtl. vorläufigen) Lösung zu kommen.
Dieses Vorgehen basiert auf der Grundeinstellung, durch die eher die Kompetenzen des Kindes oder Jugendlichen in das Zentrum der Aufmerksamkeit rücken und weniger seine Defizite. In Orientierung an seinen Wünschen, Interessen und Fähigkeiten werden allmählich Lösungen entwickelt und nicht versucht, Verhaltensauffälligkeiten möglichst schnell zu beseitigen. Die Kommunikation mit dem Kind ist folglich vor allem durch Vertrauen, einer anfänglichen Offenheit im Gespräch (nicht etwa: ‘ich weiß schon von vorn herein, was für das Kind gut ist') und der Prozeßhaftigkeit (vorläufige Lösungen) charakterisiert.
Die derzeitige Praxis im Bereich Vormundschaften zeigt demgegenüber, daß die Voraussetzungen für eine am Mündel orientierte Wahrnehmung der Aufgaben nur in wenigen Fällen gewährleistet ist. Hinzu kommt, daß einer nachhaltigen Praxisentwicklung folgende Schwierigkeiten im Wege stehen:

    • Die Umsetzung eines umfassende Leistungsprofils der Vormundschaften, in dem der Kontakt zum Mündel einen zentralen Stellenwert einnimmt, muß eine Reduzierung der Fallzahlen je Vormund z.B. durch die Hinzunahme von Einzelvormündern, zur Folge haben. Hier bestehen angesichts der knappen Finanzlage in vielen Kommunen berechtigte Befürchtungen auf Seiten der Amtsvormünder, daß reduzierte Fallzahlen zu Stellenkürzungen führen, weil diese weniger nach qualitativen Kriterien als vielmehr nach quantitativen Daten vorgenommen werden.
    • Ein neues Leistungsprofil der Vormünder zu realisieren, würde außerdem häufig schwer in Gang zu setzende Umstrukturierungen in der Organisation des Jugendamts notwendig machen, da Zuständigkeiten anders zu verteilen wären und beispielsweise Arbeitsplatzbeschreibung durch Konzepte zur Werbung und Beratung von Einzelvormündern ergänzt werden müßten.
    • Mit der Intention Einzelvormünder zu werben und zu beraten, besteht häufig gleichzeitig das Mißtrauen auf der Seite der Amtsvormünder, daß ihnen nur die schwierigen und arbeitsintensiven Fälle bleiben, während die Einzelvormünder die „schönen" Fälle bekommen.
    • Es besteht zwar umfassender Fortbildungsbedarf in den unterschiedlichen Themenbereichen. Bei Verwaltungsfachkräften sind eher sozialpädagogische Wissensdefizite aufzuarbeiten und bei Sozialpädagogen eher rechtliche und verwaltungstechnische Fragen. Da die Amtsvormundschaftsabteilungen in den Jugendämtern häufig neben den anderen Abteilungen ein ‘Schattendasein' führen, fühlt sich selten jemand verantwortlich für eine notwendige Feststellung des konkreten Fortbildungsbedarfs, der dann wiederum an die zuständigen Personen in den Landesjugendämtern heran getragen werden müßte.
    • Eine weitere nicht zu unterschätzende Hürde zur Umsetzung des am Mündel orientierten Leistungsprofils ist die Konsequenz, daß aus der Sicht des Professionellen Beteiligung zuzulassen bedeutet, Macht bzw. Einfluß und Entscheidungskompetenzen abzugeben. Diese Fähigkeit hängt unmittelbar mit dem Menschenbild bzw. den Grundeinstellungen und persönlichen Erfahrungen und Entwicklungsprozessen des Vormundes zusammen, auf die von außen nur begrenzt Einfluß genommen werden kann.
Zu überwinden sind die Schwierigkeiten kurzfristig sicher nicht. Dennoch hat sich im Rahmen der Arbeit im überregionalen Arbeitskreis der Amtsvormünder und in den Kooperationen mit den Jugendämtern gezeigt, daß im fachlichen Austausch Bestandsaufnahmen und auf dieser Basis Reflexionsprozesse in Gang kommen, durch die die Bereitschaft wächst, die Aufgabenwahrnehmung in der Praxis anders, mehr in Orientierung an das Mündel, zu gestalten, weil dies zur größeren Zufriedenheit im beruflichen Handeln führen kann. Insofern geschieht Praxisentwicklung, indem mit konzeptionellen Ideen an die derzeitig Praxis angeknüpft wird. In zu installierenden Fachkreisen, möglicherweise auf der Grundlage der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, können Qualitätskriterien zusammengetragen und kann über Umsetzungsmöglichkeiten nachgedacht werden.

Literatur

Hansbauer, P. (1999): Aktuelle Probleme in der Amtsvormundschaft/ pflegschaft und Perspektiven zu ihrer Überwindung, in: Zentralblatt für Jugendrecht 12/1998
Kaufmann, F. (1998): Das Jugendamt als Vormund und als Sozialbehörde - Probleme der Doppelfunktion: In: Der Amtsvormund, Juni 1998, S. 482-492.
Landesjugendamt Brandenburg (1996): Hinweise zu Aufgabenstrukturen und Verfahrensweisen auf dem Gebiet des Vormundschaftswesens. In: Landesjugendamt Info-Nr. 5, 1996, S. 26-36.
Oberloskamp, H. (1988): Mehr Einzelvormünder/Einzelpfleger statt Amtsvormünder/Amtspfleger, FamRZ, Heft 1, 1988, S. 7-22.
Petersen, K. (1996): Partizipation als Indikator responsiver Sozialer Arbeit - Die AdressatInnenperspektive in der Jugendhilfe. In: Flösser, G./Otto, H.-U. (HG.)(1996): Neue Steuerungsmodelle für die Jugendhilfe, Neuwied, Kriftel, Berlin.
Sächsisches Landesjugendamt (1998): Empfehlungen des Sächsischen Landesjugendamtes zur Stellung und zum Wirkungsbereich eines Amtsvormundes/Amtspflegers. In: SLJA - Mitteilungsblatt 1/98, S. 29-47. Schone, R. u.a. (Hg.)(1997): Kinder in Not. Münster.