| von Michael Hütte
Mit meinem Beitrag möchte ich durchaus polemisch und zugespitzt davor warnen, unter dem Druck der Verhältnisse, nämlich einer zunehmenden Ökonomisierung der Sozialen Arbeit insgesamt, über alle Stöckchen zu springen, die die Politik uns in der Jugendhilfe und auch in anderen sozialen Leistungsbereichen mit unterschiedlichen Begründungen vorhält. Der von mir beabsichtigte kritisch-konstruktive Umgang mit dem Thema erklärt sich aus meinen Berufserfahrungen auf der planerischen Ebene einer Landesjugendbehörde und ebenso aus konkreten Leitungserfahrungen in einer großen, verbunddifferenzierten Erziehungshilfeeinrichtung. Die Einführung betriebswirtschaftlicher und managementorientierter Steuerungskonzepte in der Sozialen Arbeit konnte ich daher sowohl auf der Anspruchsebene als auch bei der praktischen Umsetzung vor Ort in den vergangenen Jahren mitvollziehen. Ein weiterer Grund für mein gespaltenes Verhältnis zum Thema mag meine Herkunft aus der reformpädagogisch orientierten Jugendbewegung sein und die damit verbundenen Anspruchs- und Werthaltungen in der pädagogischen Arbeit, die auf Dimensionen jenseits betriebswirtschaftlich faßbarer Kategorien abzielen. Mein Anspruch an diesen Beitrag ist es, zu einem offensiven und selbstbewußten Umgang der Jugendhilfepraxis mit einem bisher überwiegend betriebswirtschaftlich besetzten Trendthema aufzurufen.
Eine vorrangig betriebswirtschaftlich orientierte Qualitätsdebatte ist der Jugendhilfe in Deutschland über die Einführung neuer Steuerungsmodelle bei den öffentlichen Jugendhilfeträgern seit etwa 1995 aufgezwungen worden. Vor dem Hintergrund leerer öffentlicher Kassen und überbordender Sozialkosten begann - zeitlich fast parallel - die Diskussion um den Umbau des Sozialstaates und um die Reform der öffentlichen Verwaltungen. Outputorientierte Steuerung auf der Grundlage von Produktkatalogen sowie Budgetierung und die Einführung eines strategischen sowie operativen controllings und eines Kontraktmanagements sind sozusagen über Nacht zu den neuen Zaubermitteln eines zu verschlankenden Staates geworden. Dabei ging es und geht es zuallererst vor allem um Wirtschaftlichkeitsfragen, denn es stehen Ergebnisse („outputs") und der zu ihrer Erzielung erforderliche und notwendigerweise begrenzte Aufwand („Budgetierung") auf dem Prüfstand. Dagegen wäre an sich nichts einzuwenden. Es ist auch nicht so, daß die Jugendhilfe in den vergangenen Jahren ohne Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen überleben konnte, denn gerade für die kleineren freien Träger waren Kosten- und Finanzierungsfragen und die Kunst unkonventioneller Projektfinanzierungen seit vielen Jahren überlebenswichtig. Wenn aber die Wirtschaftlichkeitsfrage der öffentlichen Verwaltung mit einem aus der Industrie übertragenen neuen Steuerungssystem beantwortet werden soll, ist Vorsicht bereits dort geboten, wo es auch beim klassischen Verwaltungshandeln nicht um technologische, an eindeutigen Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen orientierte Leistungen, sondern um Aufgaben der immateriellen Versorgung und Betreuung im weitesten Sinne, um soziale Steuerungsprozesse, um Schutz, Bildung, Erziehung und Kultur geht.
Diese Vorsicht muß umso mehr gelten, wenn
- Qualitätssicherung plötzlich und sozusagen als Ergebnis des Ringens um mehr Wirtschaftlichkeit in der öffentlichen Verwaltung zum Thema wird. Niemand wird glauben, daß Verwaltungstätigkeit immer und überall unqualifiziert erfolgt ist. Es gab und gibt viele gute Verwaltungen, die Qualitat zu teuer produziert haben,
- die aus dem neuen Steuerungsmodell erwachsene überwiegend betriebswirtschaftliche Qualitätsdebatte aus dem öffentlichen Sektor den freien Jugendhilfeträgern im sozialpädagogischen Handlungsfeld sozusagen übergestülpt wird. Auch hier mußte in der Vergangenheit auf Qualität geachtet werden - denn dazu zwang der rasch wachsende „Sozialmarkt" der freien Träger und desen Konkurrenz, jedenfalls stärker als im öffentlichen Sektor.
Meinen Aufruf zur Vorsicht möchte ich nun zunächst anhand von einigen Thesen zur Funktion der Qualitätsdebatte in der Jugendhilfe verdeutlichen:
1. Bei der Steuerungsdebatte im öffentlichen Sektor geht es vorrangig um die Freisetzung von Rationalisierungspotentialen zur Senkung der Staatsquote. Der Qualitätsbegriff soll in diesem Zusammenhang ergebnisorientierte Meßgrößen zur Herstellung eines günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses liefern. Dazu wurden Erfassungsmodelle aus der Wirtschaft übernommen, die in der Regel und überwiegend quantitative Werte bzw. definierbare Ergebnisprodukte zu messen in der Lage sind. Die Jugendhilfe muß sich der Qualitätsdebatte daher offensiv stellen, und zwar deutlicher als in der Vergangenheit, will sie nicht riskieren, über technokratisch-betriebswirtschaftliche Qualitätsdefinitionen kostenreduzierend auszubluten.
2. Die Qualitätsdebatte zielt auf die Herstellung einer ökonomisch rationalen Kontrolle, die nur gelingen kann, wenn meßbare Ergebnisparameter zugrundegelegt werden. Die Jugendhilfe ist durch ein strukturelles Technologiedefizit gekennzeichnet und verfügt nicht über kausal wirkende Techniken zur Veränderung von Menschen. Sie kann und will darüber auch wegen der notwendigen personalen Dimensionen zwischen den Beteiligten, unter dem Aspekt der Würde des Menschen und wegen der grundsätzlichen Offenheit von Erziehungsprozessen auch gar nicht verfügen. Welche Ergebnisse von sozialpädagogisch-erzieherischen Prozessen jeweils erwünscht und erwartbar sind, bleibt daher über weite Strecken strukturell offen und unterliegt darüber hinaus den jeweils subjektiven Interpretationen aller an der Hilfegewährung Beteiligten.
3. Qualitätssicherung soll auf der Grundlage von Leistungsbeschreibungen einen bewertenden Vergleich zwischen verschiedenen Trägern ermöglichen. Hier werde ich fragen dürfen: Mit welchem Ziel? Kommt zukünftig nur noch der billigste Anbieter, der nicht einmal der kostengünstigste sein muß, zum Zuge? Werden über die Kostenschiene das Pluralitätsgebot und die inhaltliche Gestaltungsfreiheit der freien Jugendhilfeträger, wie sie im KJHG (§§ 3 und 4) verankert sind, ausgehebelt? Werden wir nur noch konfektionierte Jugendhilfeleistungen „von der Stange" produzieren?
4. Qualitätssicherung soll Ausdruck einer verstärkten „Kundenorientierung" bei der Leistungserbringung sein. Auch dazu wüßte ich gern Näheres: Wie wir wissen, handelt es sich bei unserem „Jugendhilfemarkt" nur bedingt um einen echten Markt: Er ist insofern geschlossen, als nur bestimmte Anbieter Zugang haben und als eine vorgegebene öffentliche Bedarfsplanung der Angebotsstruktur zugrundeliegt. Er ist ein Bedarfsmarkt und kein echter Nachfragemarkt. Auf der Kundenseite ist er gekennzeichnet durch die unechte Tauschbeziehung, d.h. der Abnehmer der Leistung (Junger Mensch und Personensorgeberechtigter) bezahlen die Leistung nicht und wählen sie in der Regel auch nicht aus. Zielt Qualitätssicherung unter diesen Bedingungen zukünftig darauf ab, die Beteiligungsrechte junger Menschen und ihrer Eltern (§§ 5 und 8 KJHG), die in der Praxis deutscher Jugendämter sowieso nur bedingt zur Geltung kommen, zugunsten der „Geschäftsbeziehungen" zum zahlenden Jugendamt weiter auszuhöhlen? Wessen Kundenzufriedenheit muß der freie Träger zukünftig höher veranschlagen, wenn er auf einem kostenbestimmten Sozialmarkt überleben will? Die des Abnehmers der Leistung und damit die sozialstaatlich verbriefte Autonomie von Familien und auch von jungen Menschen in der Jugendhilfe oder die der öffentlichen Sozialbürokratie?
Wer meint, mich bereits jetzt als ausgemachten Gegner der gegenwärtigen Qualitätsdebatte in der Jugendhilfe identifiziert zu haben, ist im Irrtum! Auch ich sehe die ausufernden Sozialkosten in unserem Staat als bedrohlich für die Einhaltung des Sozialstaatsgebotes aus der Verfassung an. Ich beklage dabei insbesondere aber die immer höheren „Mitnahmeeffekte" bei der bürokratischen Verwaltung der Sozialbudgets. Es kommt in der Praxis aus diesen Budgets immer weniger bei den Zielgruppen an. Gleichzeitig ist der personelle und verwaltende Aufwand bei den Trägern - auch und gerade unter den Bedingungen neuer Steuerung - zur Kostenerfassung, Abrechnung und Verwaltung ins Unermeßliche gestiegen. Hier werden - trotz politisch erklärter Deregulierung - der eigentlichen Aufgabenerfüllung auch in der Jugendhilfe erhebliche Beträge entzogen. Ich wage die These, daß konsequente Deregulierung höhere Rationalisierungseffekte einbringen würde als die derzeit stattfindende pseudoökonomische Verregelung der Sozialen Arbeit.
Begeben wir uns einmal konsequent in die Welt der neuen betriebswirtschaftlichen Steuerung und unterstellen, unsere Sozialarbeiterin in einem Jugendamt X hat sich intensiv mit dieser Materie auseinandergesetzt. In einem Antrag auf Kostenübernahme für eine Fremdunterbringung wird sie, weil es sich um die teuerste Maßnahme der Erziehungshilfen handelt, nicht mehr nur sozialpädagogisch argumentieren, sondern sie wird auch betriebs- und volkswirtschaftliche Kategorien einer Aufwands-Nutzen-Rechnung darlegen. Der Unterschied zwischen Effizienz und Effektivität ist ihr geläufig, und sie legt in ihrem Antrag auch eine gemeinwirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse auf der Grundlage der erwartbaren öffentlichen Folgekosten für diesen Einzelfall vor, wenn die Fremdunterbringung abgelehnt wird. Diese Art von Risiko- oder Prognoserechnung ist in der Wirtschaft und in der öffentlichen Großplanung mittlerweile im Rahmen der Alternativenbewertung durchaus üblich. Es ist hier zu fragen, ob die budgetverwaltende und entscheidungsbefugte Stelle im Jugendamt diese Art von betriebswirtschaftlichem Denken tatsächlich goutiert. Unsere Erfahrungen belegen das Gegenteil, denn zunehmend werden fachlich gebotene Erziehungshilfen nicht mehr, nicht ausreichend lange und nicht vernünftig kombiniert von den Jugendämtern bewilligt. Vielmehr ist „Jugendhilfe light" nach dem Motto „geht es nicht auch erst mal etwas billiger?" gefragt.
Die Qualitätsdebatte entpuppt sich samt ihrer betriebswirtschaftlichen Anleihen vor diesem Hintergrund, jedenfalls in der gegenwärtig geführten Form, als trojanisches Pferd und muß gerade darum von der Jugendhilfe dringend aktiv aufgenommen und mit eigenen Standards besetzt werden.
Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsentscheidungen beziehen sich regelmäßig auf den Einsatz finanzieller, sächlicher und personeller Ressourcen zur Lösung bestimmter Probleme. Derartige Entscheidungen lassen sich um so sicherer treffen, je statischer und sicherer die jeweiligen Probleme zu definieren sind. Typisch und charakteristisch für die Jugendhilfe insgesamt und besonders auch für ihren teuersten Teil, nämlich die Hilfen zur Erziehung sind aber unsichere Problemhorizonte in mehrfacher Hinsicht:
- In der Zeitdimension sind Anfang und Ende des Erziehungsprozesses unsicher.
- In der Sachdimension ist unklar, welche Probleme bei den jungen Menschen vorliegen und wie sich diese unter bestimmten Umständen entwickeln werden (Diagnose- und Prognoseprobleme).
- In der Sozialdimension sind Motivationslagen der Betroffenen und der MitarbeiterInnen zumindest ungewiß bzw. Veränderungen unterworfen, auf die jeweils durch Planungsanpassung reagiert werden muß.
Die Prozesse und Strukturen, die für den Erfolg oder Mißerfolg von Erziehung entscheidend sind, müssen der Interaktionsebene zwischen den unmittelbar am Erziehungsprozeß Beteiligten zugerechnet werden und nicht der Organisationsebene. Die Erfolgsbedingungen entziehen sich daher weitgehend der Organisierbarkeit im Rahmen des herkömmlichen Verwaltungshandelns der öffentlichen Jugendhilfeträger, und zwar auch unter den Bedingungen einer neuen Verwaltungssteuerung.
Die aktuelle Qualitätsdebatte in der Jugendhilfe ist durch zwei gleichermaßen in die Irre führende Einseitigkeiten geprägt: Entweder die Komplexität des Qualitätsbegriffes wird reduziert, indem Qualität primär an meßbaren Ergebnissen bestimmt wird (z. B. Schul- oder Ausbildungsabschlüsse oder Legalbewährung ), oder indem man nur noch das Vorhandensein einer Leistung ohne die dazu benötigten pädagogischen Strukturen und Prozesse mißt. Hier wird Qualität bürokratisiert und nichtinhaltlichen - nämlich ökonomischen - Zielen dienstbar gemacht. Erziehung in der Jugendhilfe braucht - wie überall woanders auch - vor allem drei Bedingungen, an denen sich Qualität messen lassen müßte:
- Sie muß Zeit haben und sie muß Zeit geben können.
- Sie muß Erziehungsziele haben und Lebenslagen bearbeiten können, d.h. sie braucht Orientierung und einen Wertebezug.
- Sie muß in der Lage sein, in strukturierten Feldern beziehungsorientierte Erlebnisqualität zu vermitteln und so in ihrer Gegenwart Vergangenheitsbewältigung und Zukunftsorientierung bei jungen Menschen zu ermöglichen.
Diese Kriterien, wenn man sie denn annehmen kann, deuten auf einen notwendigen Paradigmenwechsel in der gegenwärtigen Qualitätsdebatte: weg von der Ergebnisebene und zu einer struktur- und prozeßorientierten Betrachtungsweise hin. Jetzt kommen die „total-quality-Manager" und die ISO-Norm 9000-Anhänger - wenn es denn welche gibt - und sagen: „Das haben wir doch längst vollzogen, wir haben die Qualitätssicherung von der Ergebnisebene in die Struktur- und Prozeßebene vorverlagert, was soll es also?" Das wäre ein schwerwiegender Irrtum. Beide Verfahren gehen ebenfalls von vordefinierten Ergebnisqualitäten aus und beeinflussen deren Erzielung durch Struktur- und Prozeßanpassung - sozusagen möglichst frühzeitig innerhalb des „Produktionsprozesses". Mit einem strukturell offenen Ergebnis können auch sie nicht angemessen umgehen. Wohin also soll der Weg der Qualitätssicherung in der Jugendhilfe führen, wenn sie sich doch unter den herrschenden Rahmenbedingungen drängender Legitimationsfragen nicht wird entziehen können?
In den folgende acht Thesen möchte ich nun den Versuch unternehmen, einen möglichen Rahmen für eine sachgerechtere Qualitätsdebatte in der Jugendhilfe in Ansätzen zu skizzieren und erhebe dabei keineswegs den Anspruch auf Vollständigkeit oder auf Ausgewogenheit.
1. Neue Steuerung kann Jugendhilfequalität nicht messen.
Die Qualitätsbegrifflichkeit der Jugendhilfe muß sich aus der Umklammerung durch die neuen Steuerungsmodelle bei den öffentlichen Verwaltungen lösen, denn deren Instrumente können vielleicht Verwaltung steuern, nicht aber Erziehung. Ohne mich hier wiederholen zu wollen stelle ich fest, daß Produktkataloge der bisher vorgelegten Art weder Jugendhilfeleistungen im Sinne von Ergebnissen beschreiben noch die dazu erforderlichen Strukturen und Prozesse und deren Kosten erfassen können. In der Regel handelt es sich um Abschreibeübungen aus dem Leistungskatalog des KJHG, die mit Durchschnittspreisen auf der Grundlage von zumeist verordneten Standards zu einem hilfeartenorientierten Budget führen. Mit Vergleichbarkeit verschiedener Träger kann dann nur noch gemeint sein, daß alle Träger auf der Grundlage verbindlicher Ausstattungsstandards zum gleichen Preis das gleiche Leistungsangebot vorhalten sollen oder vom Markt zu verschwinden haben. Qualität in der Jugendhilfe beginnt aber bei gesetzlich verordneter Vielfalt und Pluralität in Inhalten und Strukturen der freien Träger, beginnt beim Erhalt des Subsidiaritätsprinzips und bei der Fähigkeit der Jugendhilfe, sich auf wechselnde Problemlagen junger Menschen flexibel und mit wechselnden Angeboten zu wechselnden Kosten einzustellen. Jugendhilfe muß folglich die Aushandlung von Qualitätsstandards und die dabei gebotene Partnerschaft mit den öffentlichen Trägern und mit den Kunden neu besetzen und zurückerobern.
2. Deregulierung des Jugendhilfemarktes wäre ein wesentlicher und in Kosten meßbarer Qualitätsbeitrag.
Preiswürdigkeit und Flexibilität sind Qualitätsmerkmale mit erheblichen Auswirkungen auf die inhaltlichen Jugendhilfeleistungen. Auch wenn es paradox klingt: Fordern wir von den öffentlichen Trägern die konsequente Umsetzung der Verwaltungsreform: Weg mit dem Gefeilsche um Stellenanteile, Gebäudekosten- und Mietpauschalen, dem Gezerre um Nebenkosten zum Kostensatz, Einzelbegründungen und Nachweisen, dem aufwendigen Verrechnen von Leistungen unterschiedlicher Stellen, dem fast unmöglichen Unterfangen, Hilfearten auch kostensatzmäßig nebeneinander zu gewähren, obwohl das KJHG dies vorsieht - der Beispiele wären noch viele. Sie binden wertvolle und teure Arbeitskraft, die dem pädagogischen Auftrag entzogen wird, aber schlimmer noch, sie führen bei den MitarbeiterInnen zur Technokratisierung und Bürokratisierung des pädagogischen Alltags. Konsequente Umsetzung der Verwaltungsreform, d.h. die Einführung von Fallpauschalen anstelle von Kostensätzen und Nebenkostenabrechnungen, d.h. die Einbeziehung der freien Träger in das Kontraktmanagement auf der Grundlage vereinbarter Budgets, die im Rahmen vereinbarter Leistungsstandards eigenverantwortlich bewirtschaftet werden. Fordern wir diese echte Reform jetzt und warten wir nicht, bis die Krankenversicherung und die Sozialhilfe es uns vormachen.
3. Qualität entsteht, wenn Jugendhilfe aus Lebenslagen wieder Erziehungsziele und Mittel und Methoden zu deren Umsetzung entwickelt, die trägerbezogen durchaus unterschiedlich und auch unterschiedlich preiswert sind.
Mich erschreckt, daß die Qualitätsdiskussion, auch in der Jugendhilfe selbst, derzeit überwiegend technokratisch-abstrakt geführt wird, d.h. die Fragen nach den durch die Sozialpädagogik und durch Erziehung zu bearbeitenden konkreten Lebenslagen von jungen Menschen, die Fragen, wie wir in der Risikogesellschaft mit nicht mehr vorgezeichneten und bruchlos verlaufenden Biographien, mit konkreten Zukunftsängsten einerseits und medialer Desinformation andererseits, mit Umweltzerstörung, Bildungs- und Erwerbskrise und sozialstaatlichem Umbau erziehen wollen, welches unsere Erziehungsziele sind und wie wir sie menschlich und methodisch umsetzen wollen, offenbar kaum noch eine Rolle spielen. Auch in die Jugendhilfe selbst hat sich sozusagen heimlich still und leise bereits ein rein funktionalistisch-technokratisch orientiertes Denken eingeschlichen, dem wir zuallererst im Zusammenhang mit Qualitätsdiskussionen entgegentreten müßten. Erziehung und Sozialpädagogik werden erst ermöglicht durch Werteorientierung, daraus abgeleitete Erziehungsziele und die daraus wiederum abzuleitenden Mittel und Methoden zu ihrer Umsetzung . Glücklicherweise entziehen sich auch die so zu erzielenden Ergebnisse einer betriebswirtschaftlichen Bewertung, nicht aber einer professionell-fachlichen.
4. Qualität entsteht zunächst, wenn der Qualitätsrahmen aus dem KJHG ausgeschöpft und umgesetzt wird.
Wer kennt nicht jene unsäglichen Hilfepläne, in denen Sozialpädagogik sich selbst auf das Erreichen eines Schul- oder Ausbildungsabschlusses, auf „Verselbständigung", was immer das auch heißen mag, oder die Beseitigung von Bettnässen und Schulschwänzerei, von „ungünstigen Milieueinflüssen" oder „Drogenmißbrauch" reduziert. Wenn das die Umsetzung des § 36 in der Praxis der deutschen Jugendämter bleiben soll, dann hat gerade dort eine Qualitätsdebatte überhaupt noch nicht stattgefunden, die den freien Trägern ständig als solche verkauft wird. Welcher öffentliche Jugendhilfeträger hat eigentlich mit welchen Mitteln und Methoden seit 1993 die nachhaltige Wirksamkeit der eigenen Jugendhilfeleistungen, die in § 80 KJHG bestimmt wird, untersucht und belegt? Die Jugendhilfeplanungen geben darauf keine Antwort, sie fußen weitgehend auf Annahmen und Vermutungen zum Bedarf und zur Wirksamkeit der Angebote, dabei könnten gerade solche Evaluierungen wertvolle Hinweise zur Qualitätsverbesserung geben.
5. Qualität kann befördert werden, wenn die freien Träger sich konsequenter als in der Vergangenheit mit den Kernelementen des Marketings auseinandersetzen.
Natürlich kann die Jugendhilfe von den Managementtechniken aus der Wirtschaft viel lernen und müßte hier ihre Berührungsängste jedenfalls dort überwinden, wo es der Stärkung der eigenen Fachlichkeit nützt. Die klassischen Elemente des Marketing-Mix müssen von den Trägern, den Diensten und Einrichtungen stärker beachtet und in die Konzeptionierung von Angeboten einbezogen werden:
- Markt und Kunden,
- Handlungsethik und Grundüberzeugung,
- Organisation, Strukturen und Führungsstil,
- MitarbeiterInnen,
- Öffentlichkeit und
- Produkt oder Dienstleistung
müssen in ihren gegenseitigen Abhängigkeiten und Bezügen besser erkannt und zielgerichteter bearbeitet werden - und zwar von Leitung und MitarbeiterInnen gemeinsam.
6. Wenn Jugendhilfe anders wirtschaftet, entsteht Autonomie, die für Qualität eine wichtige Voraussetzung ist.
Die Sozialbudgets werden bei der derzeitigen Verteilungspolitik in unserem Lande auf absehbare Zeit notleidend bleiben. Politik ist so kurzdenkend geworden, daß gerade in der Jugendhilfe immer mehr Wechsel auf die Zukunft gezogen werden. Mehr als das viel zu wenige Allernotwendigste - und häufig nicht einmal das - werden wir nicht zu erwarten haben. Schon gar nicht aber materielle Spielräume für Experimente, Innovationen und Anpassungsreformen, die die Jugendhilfe so dringend braucht. Ich vermisse auf breiter Front den Versuch, zumindest schrittweise wirtschaftliche Autonomie bei den freien Trägern zu versuchen. Nicht nur über Sponsoring und Spendensammeln, sondern auch über Zweckbetriebsformen in eigener Regie, über Kooperationen mit Wirtschaftsbetrieben, z.B. in der Beruflichen Bildung, und - warum eigentlich nicht - auch über eigene Unternehmungen mit Gewinnabsicht könnten Jugendhilfeträger sich ansatzweise aus dem harten öffentlichen Spargriff befreien und sich Handlungsspielräume außerhalb der verregelten Leistungsschubladen zurückerobern. Ein Qualitätsbeitrag, der nicht zu unterschätzen ist, wäre dabei auch die Rückführung der Sozialpädagogik aus den subventionierten Kunstgärten in die ökonomischen Lebenswirklichkeiten, mit denen unsere jungen Menschen sich ohnehin demnächst werden auseinandersetzen müssen. Daß man z.B. mit den Einnahmen eines Jugendgästehauses nicht nur die Ausstattung der öffentlich kärglich finanzierten Erziehungshilfen verbessern kann, sondern auch realistische Arbeitswelten für die eigenen Jugendlichen und ein Stück „Alltagswelt" schafft, haben wir in Berlin erfolgreich praktiziert. Hier liegen Qualitätspotentiale, die längst nicht ausgeschöpft sind, vor allem, wenn ich an die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation junger Menschen denke.
7. Eine andere sozialpädagogische Berufsausbildung kann Qualität verbessern.
Obgleich nicht nur ich die Volks- und Betriebswirtschaft für eine mindestens ebenso unwissenschaftliche Disziplin halte, wie die Sozialpädagogik, würde ich mir wünschen, daß in den vor uns liegenden, immer härter werdenden Verteilungskämpfen die Interessen der Jugendhilfe ebenbürtig vertreten werden. Sozialpädagogen sollten zukünftig in der Lage sein, Leistungen und Kosten aus eigener Fachlichkeit zu beurteilen und sie sollten fähig sein, möglichst auch die Betriebswirte mit ihren eigenen Waffen zu schlagen, zum Beispiel mit Risiko- und Folgekostenrechnungen sowie Modellen der Alternativenbewertung. Ich würde mir auch wünschen, daß die Jugendhilfe in der Ausbildung den Weg aus der übermäßig theoriebefrachteten Angebots- und Beratungspädagogik der späten 70erJahre zurück zu einer handlungs- und aktions- sowie erlebnispädagogisch betonten Beziehungsarbeit mit jungen Menschen findet. Mehr als verblüffend finde ich immer wieder die Diskrepanz zwischen der hohen theoretischen Durchdringung des Feldes Fremdunterbringung und der teilweise vorfindbaren Handlungspraxis in den unmittelbaren Betreungsbereichen. Dieses Problem haben wir mit dem BAT nicht geheilt, sondern möglicherweise eher verschärft. Auch tarifvertraglich wird daher Bewegung nicht nur wegen der äußeren ökonomischen Verhältnisse Qualität eher befördern.
8. Jugendhilfe muß sich wieder einmischen, nimmt sie ihre eigene Qualitätsdebatte denn ernst.
Jugendhilfe kann Qualität nur in der Dimension entwickeln, in der Jugend gesamtgesellschaftlich und vor allem verteilungsökonomisch, Lebens- und damit Zukunftsqualität zugeteilt bekommt. Sie kann nicht heilen, was als Lebenschance im Konsens der mächtigeren Gruppeninteressen hier und heute vorenthalten wird. Deshalb muß Jugendhilfe wieder politischer werden, muß sich einmischen und ihre Stimme erheben, muß präsent sein, einfordern, aufklären, aussprechen und anklagen. Vor allem aber muß sie immer wieder die Jugendlichen lehren und anleiten, ihre eigenen Interessen zu erkennen und zu vertreten. Mündige Menschen kann man betriebswirtschaftlich nicht in Kennzahlen gießen, man erkennt sie aber an der fortschreitenden Entwicklung einer humanen und der Gegenwart wie der Zukunft gleichermaßen verpflichteten sozial gerechten Gesellschaft.
Dipl.-Soz.päd. Michael Hütte, Sozialdirektor beim Jugendaufbauwerk Berlin und Leiter des Sozialpädagogischen Jugendzentrums in Berlin-Treptow, Südostallee 134, 12487 Berlin |