Stellungnahme

Jugendhilfe: Hilfe, nicht Strafe. Stellungnahme der vier bundesweit tätigen Erziehungshilfe-Fachverbände zur Diskussion um Jugendkriminalität (Juli 1998)


Jugendhilfe: Hilfe, nicht Strafe
Stellungnahme der vier bundesweit tätigen Erziehungshilfe-Fachverbände zur Diskussion um Jugendkriminalität

Im Rahmen ihres 17. Treffens am 1. Juli 1998 in Fulda haben die vier bundesweit tätigen Fachverbände der Erziehungshilfe, die Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe - AFET, der Evangelische Erziehungsverband - EREV, die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen - IGfH und der Verband Katholischer Einrichtungen der Heim- und Heilpädagogik zur aktuellen Diskussion um Jugendkriminalität wie folgt Stellung genommen:

1. Steigende Jugendkriminalität: Weder bagatellisieren noch dramatisieren!
Die Entwicklung der Jugendkriminalität ist beunruhigend und stellt für die gesamte Gesellschaft eine Herausforderung dar: für Eltern, Schule, Polizei und Justiz, das Gemeinwesen und für die Jugendhilfe. Jugendkriminalität darf nicht bagatellisiert werden, sondern muß in allen genannten Bereichen (selbst-)kritische Überlegungen über ihre Ursachen und über angemessene Reaktionsformen auslösen. Andererseits sollte die zunehmende Anzahl tatverdächtiger Kinder und Jugendlicher nicht dramatisiert werden, wie dies in der Öffentlichkeit der Fall ist - darauf weisen alle Fachleute übereinstimmend hin.
Daher warnen wir davor, in der Diskussion um Jugendkriminalität generell das Bild einer "gefährlichen Jugend" zu zeichnen. Es sind die Kinder und Jugendlichen dieser Gesellschaft, "unsere" Kinder und Jugendlichen, die Schwierigkeiten haben und dann auch Schwierigkeiten machen. Kritisch zu bewerten sind pauschalisierende Aussagen über "kriminelle Kinder", die straffälligen "hartgesottenen Bürschchen" unter 14 Jahren. In unserer Gesellschaft besteht ein breiter Konsens darüber, daß unter 14-jährige strafunmündig sind - übrigens nicht vorrangig, weil 12- oder 13-jährige noch kein Unrechtsbewußtsein hätten, sondern weil man der Meinung ist, daß in diesem Alter bei Verfehlungen effektiver und angemessener nicht mit den Mitteln der Strafjustiz, sondern mit pädagogischen Mitteln reagiert werden solle. Daher sollte, gerade auch innerhalb der pädagogischen Arbeitsfelder, das Schlagwort von den "kriminellen Kindern" als dramatisierende und sachlich falsche Begrifflichkeit vermieden werden.

2. In Sozialpolitik und soziale Infrastruktur investieren!
Nach wie vor gilt, daß eine gute familienunterstützende Sozialpolitik und eine gut ausgebaute soziale und pädagogische Infrastruktur die beste Jugendkriminalprävention darstellen. Wir appellieren daher an die Politikerinnen und Politiker auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, alles zu unternehmen, daß jede/r Jugendliche die Chance auf schulische Bildung und einen Ausbildungsplatz erhält und daß gerade für junge Leute eine aktive Arbeitsmarktpolitik betrieben wird, die ihnen eine Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht. Die Perspektive dauerhafter Randstellung oder gar Ausgrenzung aus dem Arbeitsprozeß bzw. die Angst davor sowie die Furcht vor sozialer Deklassierung sind zentrale Ursachen jugendlicher Kriminalität. Darüber hinaus besteht die Gefahr, daß aufgrund von knapper werdenden Mitteln und Sparnotwendigkeiten eher kostengünstigere Hilfeformen gewählt werden und nicht die eigentlich fachlich notwendigen und geeigneten, wie es § 27 SGB VIII vorsieht.
Wir appellieren zugleich an die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, die Zusammenarbeit vor Ort im Rahmen eines sozialräumlichen Ansatzes mit dem Ziel einer stabilisierenden, leistungsfähigen Jugendhilfe-Infrastruktur zu verbessern, sowohl innerhalb der Jugendhilfe (Jugendarbeit, Beratungsstellen, Regelbetreuungseinrichtungen, Erziehungshilfen) als auch mit angrenzenden Bereichen wie Schule, Kirchengemeinde, Polizei und Justiz, Kinder- und Jugendpsychiatrie etc. Im Sinne einer primären Jugendkriminalprävention gilt: Es kommt auf die gute Kooperation verschiedener Träger (z.B. in Form von kommunalen Präventionsräten), die Integration verschiedener Hilfen und eine verstärkte Gemeinwesenorientierung an.

3. Jugendhilfe bedeutet "Hilfe", nicht "Strafe"
Die Jugendhilfe, und insbesondere die Heimerziehung, sind in den letzten Monaten seitens der Öffentlichkeit verstärkt kritisch befragt worden, ob sie nicht mehr tun könne in der Reaktion auf strafunmündige Mehrfachstraftäter. In der Regel ist dabei daran gedacht, daß Jugendhilfe bei Strafunmündigkeit gewissermaßen als Strafersatz fungieren solle. Hierzu stellen die vier Erziehungshilfe-Fachverbände fest, daß Jugendhilfe auch gefordert ist, Hilfen für mehrfachstraffällige Kinder und Jugendliche zu leisten, daß sie dies entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag jedoch grundsätzlich nur mit pädagogischen, nicht mit hoheitlich repressiven Mitteln tun kann.
Selbstkritisch muß allerdings überlegt werden, ob und wo das System der erzieherischen Hilfen verbessert werden muß. Wir sehen hier Bedarf z.B. bei der Qualifizierung und sorgfältigeren Ausgestaltung der Hilfeplanung und Diagnostik, sicherlich auch bei der Entwicklung und Verbreitung von auf den Bedarf im Einzelfall abgestellten flexibel organisierten Hilfen, die von individualpädagogischen Maßnahmen über familienbezogene Hilfen bis zur Wohngruppenunterbringung reichen können. Auch müssen wir prüfen, ob es in unserem sehr differenzierten deutschen Jugendhilfesystem genügend Einrichtungen gibt, die eine klare Struktur mit einer partnerschaftlich-respektvollen Haltung, und eine fördernde mit einer fordernden Pädagogik verbinden. Schließlich sollten sich alle Einrichtungen und Dienste kritisch überprüfen, inwieweit sie selbst genügend gegen Ausgrenzungsprozesse in der eigenen Institution unternehmen.

Fulda, 1.7.1998

Die Vorsitzenden:
Klaus Kinkel, EREV
Hans-Ullrich Krause, IGfH
Sigrid Maier-Knapp-Herbst, AFET
Erhard Rieß,Verband katholischer Einrichtungen der Heim- und Heilpädagogik