Stellungnahme

"Mit Augenmaß, Leidenschaft, Verantwortungsgefühl": Nürnberger Erklärung der IGFH zu einer integrativen Jugendhilfepolitik. (1999)

IGFH-Aktuell

"Mit Augenmaß, Leidenschaft, Verantwortungsgefühl"
Nürnberger Erklärung der IGfH zu einer integrativen Jugendhilfepolitik
Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen hat sich über die gesamten 90er Jahre hinweg für den Ausbau einer kindgerechten, integrativ und partizipativ ausgerichteten, geschlechtsbewussten Jugendhilfe eingesetzt und sich hierzu mit Projekten, Stellungnahmen und Positionspapieren zu Wort gemeldet (zu erinnern sei nur an die Hamburger Jahrestagung 1991 "Strategien gegen Ausgrenzung", an die Aktivitäten und Veröffentlichungen zur Mädchenarbeit in den Erziehungshilfen, an den Rechte_Ratgeber für Jugendliche in Erziehungshilfen, an das Dresdener Positionspapier "Lebensweltorientierung konkret" und an das z.Zt. laufende Bundesmodellprojekt INTEGRA), sie hat sich also für eine fachliche Qualitätsentwicklung im Bereich der Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe eingesetzt. Im Rahmen der IGfH_Mitgliederversammlung am 27. September 1999 in Nürnberg wurde nun die folgende Erklärung verabschiedet mit dem Ziel, der Fachwelt ihre politischen Rahmenbedingungen (wieder) verstärkt bewusst zu machen und konkrete jugend(hilfe)politische Forderungen an die Politik - auf der Bundes-, der Länder- und der kommunalen Ebene - zu richten.

Vorbemerkung
Die erzieherischen Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und in besonderen Schwierigkeiten haben sich in den vergangenen 25 Jahren erheblich ausgeweitet und qualifiziert. Wie viele Untersuchungen zeigen, ist das mittlerweile bestehende Netzwerk erzieherischer Hilfen von der Erziehungsberatung über die Familienhilfe und die Tagesgruppenangebote bis zur Pflegefamilie und Heimerziehung geeignet, Mädchen, Jungen und ihre Familien bei teilweise erheblichen Erziehungs- und Lebensproblemen erfolgreich zu unterstützen. Allerdings wird dieser Erfolg moderner Jugendhilfe konterkariert durch schwieriger gewordene gesellschaftliche und sozialpolitische Rahmenbedingungen. Armut und Massenarbeitslosigkeit, die strukturelle Benachteiligung bestimmter Familienformen (Ein-Eltern- und kinderreiche Familien), das selektive Bildungs- und Beschäftigungssystem und ein zunehmender gesellschaftlicher Härtekult, der Jugend, insbesondere "schwierige" Jugendliche, vornehmlich als Bedrohungspotential wahrnimmt und nach Strafen und Wegsperren ruft, gefährdet oder verhindert die Erfolge noch so gut angelegter sozialpädagogischer Hilfen. Ohne gesellschafts-. und sozialpolitische Neuorientierungen, die die gesellschaftlichen Zukunftsprobleme der nachwachsenden Generation für diese glaubwürdig wieder in den Blick politischen Gestaltungswillens nehmen, ist Jugendhilfe strukturell zunehmend überfordert.
Es bedarf also einer neuen Generationenpolitik! Die folgenden Positionen versuchen Eckpunkte einer solchen Politik zu skizzieren.

1. Für ein existenzsicherndes Kindergeld
Kinder und Jugendliche sind die traditionell Schwächsten einer Gesellschaft. Zugleich ist die Fürsorge für die nächste Generation eine der beiden Hauptaufgaben, denen sich Gesellschaften stellen müssen, denn neben ihrer Erhaltung muss sich jede Gesellschaft generativ reproduzieren, über die Sorge und Erziehung der nachwachsenden Generation Anschluss an die eigene Zukunft herstellen. Ein Rückzug des Staates aus dieser fundamentalen Aufgabe ist nicht zu verantworten. Nur ein starker Sozialstaat ist in der Lage, seine BürgerInnen vor den Folgen einer globalisierten Ökonomie zu schützen. "Kapital, Güter und manche Dienstleistungen mögen 24 Stunden um den Erdball kreisen, aber die einzelnen Menschen können nicht globalisiert werden", so sinngemäß Bundespräsident Johannes Rau. Einen sich zurückziehenden Sozialstaat können sich nur die Reichen leisten. Wenn über 37 % aller Sozialhilfeempfänger unter 18jährige sind, wenn fast jede dritte alleinerziehende Frau auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen ist, dann kann mit dem Sozialisations-Standort Deutschland etwas nicht stimmen.


2. Rechte von Kindern und Jugendlichen offensiv verwirklichen!
Wir werben für einen Blick auf Gesellschaft aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen, Mädchen und Jungen, wie sie gerade beeindruckend im Zehnten Kinder- und Jugendbericht vorgeführt worden ist. In diesem Zusammenhang ist die Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und ihre Anerkennung als auch eigenständige Rechtssubjekte konsequent fortzuführen. Auf (inter)nationaler Ebene sind hierfür mit der UN-Kinderrechtskonvention, mit dem KJHG und dem reformierten Kindschaftsrecht die legislativen "Hausaufgaben" im wesentlichen erledigt. Nun gilt es, die dort formulierten Schutz-, Anhörungs-, Informations- und Beteiligungsrechte auch einzulösen.
3. Stärkung kommunaler Finanzkraft, Stärkung des Gemeinwesens
Soziales Leben und ein gelingender Alltag kann nur von den Menschen selbst entwickelt, und nur kommunal, vor Ort, unterstützt werden. Daher verfügen die kommunalen Gebietskörperschaften zu recht über die Planungs-, Umsetzungs- und Finanzierungsverantwortung im Bereich sozialer und pädagogischer Hilfen. Sie haben aber deshalb in diesem Bereich auch erhebliche finanzielle Lasten zu tragen, die sich aus den o.g. sozialen Problemlagen ergeben. Zugleich müssen soziale Hilfen in den Kommunen das Gemeinwesen als Ressource entdecken und ernstnehmen.
4. Integrative Regeleinrichtungen fördern
Eine integrative, sozialraumorientierte Jugendhilfe ist angewiesen auf Betreuungs- und Bildungs-Einrichtungen, die ebenfalls dieser "Philosophie" folgen.
5. Gleiche Rechte für ausländische Kinder und Jugendliche verwirklichen
Deutschland ist ein Einwanderungsland, auch wenn das von der offiziellen Politik lange abgestritten worden ist. Die Politik gegenüber MigrantInnen ist halbherzig und wenig integrativ. In vielen Kommunen sind ausländische Minderjährige bereits überproportional häufig KlientInnen erzieherischer Hilfen, ohne dass diese Tatsache bislang zu einer breiten konzeptionellen Debatte und/oder praktischen Konsequenzen geführt hätte (vgl. immerhin IGfH 1993 und die Ausführungen im Zehnten Kinder- und Jugendbericht).
6. Beibehaltung der Strukturen der Jugendhilfe
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist mit seinen Orientierungen auf Partizipation, Aushandlung, Prävention, Pluralität, Einzelfallgerechtigkeit und Sozialraumorientierung eines der modernsten Gesetze des deutschen Verwaltungsrechts. Die in ihm angelegten Möglichkeiten einer fachlich angemessenen Organisation der Jugendhilfe sind vielfach noch bei weitem nicht realisiert. Auch die Verwaltungen der Jugendämter und die Jugendhilfeausschüsse haben ihre Gestaltungsmöglichkeiten noch lange nicht ausgeschöpft. Aber darin einen Grund zu sehen, diese Strukturen der Jugendhilfe zur Disposition technokratischer Innovateure zu stellen, leuchtet nicht ein.
7. Für präventiv wirkende integrierte sozialraumorientierte Hilfen
Kommunale Jugendhilfepolitik sollte bestrebt sein, ein für die BewohnerInnen des jeweiligen Sozialraums möglichst niedrigschwellig erreichbare, präventiv wirkende und umfassend zuständige sozialpädagogische Hilfen und Unterstützungen kleinräumig zu organisieren. Dies ist am besten umzusetzen mit einer integrierten, flexiblen und sozialraumorientierten Angebotsstruktur (nicht nur) der erzieherischen Hilfen.
8. Gegen einen repressiven "Mut zur Erziehung"
Die Jugendhilfe selbst droht heute mit in den Strudel des rein ökonomischen und neoliberalen Denkens gerissen zu werden. Nicht nur an ihren Rändern macht sich eine Einstellung breit, die Jugend als Bedrohungspotential wahrnimmt, gegen das die, die sich als in der Gesellschaft befindlich definieren, zu verteidigen seien. An diesen Rändern entstehen Forderungen nach Wegsperren, nach Strafen, nach Abschiebung und nach Gewaltmitteln in der Erziehung, die sich in der Geschichte der Pädagogik immer schon als "konsequentes Durchgreifen" missverstanden haben. Gegen diesen repressiven "Mut zur Erziehung" muss Jugendhilfe wieder aus ihrer - wie Oskar Negt es einmal formulierte - "selbstverschuldeten Mutlosigkeit im überschreitenden Denken" herausfinden.
Jugendhilfe muss also wieder verstärkt den Ertrag ihres überschreitenden Denkens, mit dem sie ihre Befreiung aus ihrer Disziplinierungsfunktion erstritten hat, einbringen in die Debatten über Jugend. Sie muss ihre Parteilichkeit und Genauigkeit in der Entzifferung biographischer Verstrickungen behaupten gegen die neuen Organisationsformen von Ausgrenzung. Sie muss an ihren Konzeptionen von Hilfe und Beteiligung festhalten.
9. Qualität hat ihren Preis
Eine solche Jugendhilfe hat ihren Preis. So darf es nicht passieren, daß fachfremde, allein ökonomisch bedingte Engpässe und korrespondierend fachfremde finanzielle Interessen (z.B. wenn Entscheidungen über Heimunterbringungen vom Landrat abgesegnet werden müssen) über angemessene und bedarfsgerechte Hilfen entscheiden oder sich schlicht an Billigangeboten ausrichten.

Qualitätsentwicklungsvereinbarungen in der Jugendhilfe können, wo sie partnerschaftlich vereinbart und ihre Voraussetzungen auch finanziert werden, helfen, die derzeitige Praxis insbesondere auch kleinerer Träger und Initiativen abzusichern und neue Wege der Jugendhilfe eröffnen.


10. Professionalität ist zu fördern und zu stützen
Kaum ein anderes Berufsfeld hat in den letzten Jahrzehnten eine so deutliche Professionalisierung durchlaufen wie die Jugendhilfe. Sie ist aber ein Berufsfeld mit eher unterdurchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten und Aufstiegschancen. Sie ist ein Berufsfeld mit Chancen zu sinnvollem Engagement, aber auch eines mit Risiken hoher Arbeitsbelastungen und oft ungünstiger Arbeitszeiten. Manche Rahmenbedingungen sind in den letzten Jahrzehnten geschaffen worden, um die Alltagsarbeit durch soziale Absicherungen, durch fachliche Reflexion und durch Gewährung fachlicher Autonomie zu unterstützen. Um öffentliche Ausgaben für soziale Arbeit zurückzufahren, findet jedoch immer häufiger Lohndrückerei statt, Arbeitsverhältnisse auch im pädagogischen Bereich werden zunehmend unsicherer, Befristungen von Arbeitsverträgen häufen sich und an den Rändern bilden sich erste Leiharbeitsfirmen heraus. Andererseits werden fachliche Standards aus Finanzierungsgründen zurückgeschnitten, die sich unmittelbar auf die Betreuungsqualität und -intensität niederschlagen. Vor allem die pädagogische Unterstützungsarbeit aus Fortbildung, Supervision und Beratung steht in immer mehr Arbeitsbereichen zur Disposition.
Gerade eine moderne Jugendhilfe bedarf jedoch neben einer breiten, auch wissenschaftlich fundierten Basisqualifikation ihrer MitarbeiterInnen der Fort- und Weiterbildung, der Supervision oder anderer Formen fachlicher und persönlicher Reflexion.
11. Für eine stärkere Unterstützung ehrenamtlichen Engagements
Der Staat hat ehrenamtliches Engagement für benachteiligte junge Menschen tatkräftig zu unterstützen. Engagierte Ehrenamtliche könnten als quasi-private MentorInnen, "AnwältInnen" und FürsprecherInnen jenseits von Familie und professionellem Hilfesystem - aber durch Profis unterstützt - für benachteiligte Mädchen und Jungen gerade in der für sie besonders schwierigen, "absturzgefährdeten" Phase zwischen Schule, Berufsausbildung, eigener Familiengründung und Arbeit außerordentlich hilfreich sein - und zugleich den abstrakten "Generationenvertrag" unmittelbar erlebbar werden lassen (vgl. Hiller 1999).
Wir rufen unsere Mitglieder dazu auf, diesen Katalog politischer und fachlicher Forderungen in ihren Arbeits- und Einflussbereich einzubringen. Wenn wir die politischen Bedingungen unserer Arbeit nicht intensiver wahrnehmen und auf diese, soweit es möglich ist, positiv einzuwirken, dann stehen wir in der Gefahr, mit viel fachlichem Elan und mittlerweile recht guten Settings und Methoden zu reinen Sozialmanagern von jungen Menschen zu werden, die ansonsten keiner braucht.
Aber auch die Politik muss sich auf ihre "lebensweltlichen" Wurzeln besinnen. Wenn nämlich stimmt, das die Bedeutung einer "Politik der Lebensführung" (Anthony Giddens) deutlich zunehmen wird, das Politik also zunehmend auf die durch Menschen und ihre Lebensführung selbst hergestellten Risiken zu reagieren hat, dann wäre die hier geforderte und skizzierte neue Generationenpolitik ein zentraler Bereich politischen Handelns.

Literatur
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (1998): Zehnter Kinder- und Jugendbericht. Bonn.
- Erziehungshilfe-Fachverbände (1998): Jugendhilfe: Hilfe, nicht Strafe. Stellungnahme der vier bundesweit tätigen Erziehungshilfe-Fachverbände AFET, EREV, IGfH und Katholischer Verband zur Diskussion um Jugendkriminalität. In: Forum Erziehungshilfen 4. Jg., Heft 4, S. 234f.
- Hiller, G.G. (1999): Unsichere Lebensverläufe erkunden und begleiten, flexiblere Zugänge zum Arbeitsmarkt schaffen - neue Konzepte und Ansätze für eine Zusammenarbeit zwischen Schul-, Sozial- und Berufspädagogik. In: Forum Erziehungshilfen 5. Jg., Heft 4, S. 206-213.
- IGfH-Arbeitsgruppe "Multikulturelle Fragestellungen" (1993): Erzieherische Hilfen in der multikulturellen Gesellschaft - Erfahrungen, pädagogische Konzepte, Forderungen. In: Kallert, H./Akpinar-Weber, S.: Ausländische Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung. Frankfurt/Main: ISS-Pontifex 10/1993, S. 145-175.
- IGfH (1998): Fort- und Weiterbildung in den Erziehungshilfen: qualifizieren statt reduzieren! Eine Stellungnahme der IGfH. In: Forum Erziehungshilfen 4. Jg., Heft 2, S. 113f.