Pädagogische Argumente gegen Geschlossene Unterbringung. Auszug aus der IGfH-Broschüre "Argumente gegen geschlossene Unterbringung in Heimen der Jugendhilfe" (1995)
Pädagogische Argumente gegen Geschlossene Unterbringung
Auszug aus der IGfH-Broschüre "Argumente gegen geschlossene Unterbringung in Heimen der Jugendhilfe" (siehe unser Verlagsprogramm!)
Das vielleicht zentrale Argument gegen die geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendhilfe ist ein pädagogisch-ethisches und lautet zugespitzt: "Erziehung ist nur in Freiheit möglich." Erziehung solle entspechend Freiwilligkeit und Vertrauen voraussetzen und ein auf einer positiven menschlichen Beziehung basierender Interaktionsprozeß sein (z.B. im Sinne Hermann Nohls "pädagogischem Bezug" oder Martin Bubers dialogisches Prinzip) oder zumindest diesem Ziel möglichst nahekommen. Diese dem Humanismus, der Aufklärung und der Reformpädagogik verpflichtete praktische Erziehungsphilosophie wendet sich gegen eine an Bestrafung, Zwang und Unterordnung orientierte Erziehungsauffassung, die - wenngleich häufig hinter pädagogisch-therapeutischen Scheinargumenten versteckt - letztlich der geschlossenen Unterbringung zugrundeliegt. Das von Befürwortern der GU immer wieder vorgebrachte Argument: "Ich kann nur den erziehen, den ich habe." geht ja offensichtlich von der Unterstellung aus, daß wenn man "jemanden habe", nämlich zwangsweise festhalte und so seine physische Präsenz sichere, ihn auch erziehen könne. Es ist nun unbestritten, daß auch unter Zwang Lern- und Bildungsprozesse stattfinden. Nur stellt sich die Frage nach den Resultaten einer solchen "schwarzen Pädagogik" (Rutschky). Führt sie nicht eher zu nur auf externen Druck reagierenden Personen, wie sie Horkheimer & Adorno in ihrer großen Studie über die autoritäre Persönlichkeitsstruktur herausgearbeitet haben?
Neben dieser aus einer pädagogisch-ethischen Haltung heraus gespeisten Ablehnung von GU gibt es aber zumindest drei weitere erfahrungswissenschaftlich gestützte Argumente gegen Geschlossene Unterbringung:
Im Ergebnis konstatieren die Autoren ein annähernd gleiches Fluchtverhalten in der geschlossenen und in vorherigen offenen Heimgruppen. Damit wird aber die immer wieder ins Feld geführte Hauptindikation für geschlossene Unterbringung, Jugendliche, die ständig weglaufen, einzusperren, hinfällig.