Zwischenbericht des Modellprojektes "Family-Group-Conference"
Das übergreifende Ziel des Modellprojektes besteht darin, durch die exemplarische Implementation in fünf Jugendämtern und die Evaluation der Umsetzungsprozesse die Bedingungen herauszuarbeiten, unter denen das FGC-Verfahren weitergehend in der deutschen Jugendhilfe umgesetzt werden kann. In dieser Perspektive werden folgende sieben Projektziele konkretisiert: 1. Erstellung eines Literaturberichtes aufgrund der vorliegenden Erfahrungen mit und Forschungsergebnisse über den Einsatz von FGC-Konzepten in anderen Ländern; 2. Implementierung des FGC-Verfahrens und 3. Evaluierung der Umsetzungsprozesse in fünf Jugendämtern; 4. Entwicklung von Kriterien für den Einsatz des FGC-Konzeptes bezogen auf möglicherweise geeignete oder weniger geeignete Fallkonstellationen; 5. Identifizierung von Haltungen, die auf Seiten der Fachkräfte förderlich für die Realisierung des Konzeptes sind; 6. Entwicklung eines Schulungskonzeptes für ModeratorInnen (und evtl. auch Fachkräfte); 7. Datenschutzrechtliche Klärung bzgl. des Umgangs des sozialen Netzwerkes mit vertraulichen Daten in Form einer Expertise. Die IGfH verantwortet als Träger des Modellprojektes dessen Durchführung. Die wissenschaftliche Begleitung hat die Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen übernommen. Diese hat hierzu zwei verschiedene „Teams“ installiert: für die Implementation sind Prof. Dr. Peter Hansbauer und Martinal Kriener, für die Evaluation Prof. Dr. Hiltrud von Spiegel und Katja Müller zuständig. In jedem der fünf beteiligten Jugendämter sollen 8 – 10 FGCs umgesetzt werden. Die kommunale Implementation des Projektes wird vor Ort begleitet durch jeweils eine/n Projektkoordinator/in, i.d.R. zwei ModeratorInnen sowie einer Projektgruppe, der neben den letzt genannten weitere KollegInnen aus den Jugendämtern angehören. Die Laufzeit des Modellprojektes beträgt zwei Jahre und begann am 2.5.2006. In dieser Zeit berät und begleitet ein Beirat das Projekt, dem neben VertreterInnen der IGfH, der fünf Jugendämter, der wissenschaftlichen Begleitung, einigen ausgewiesenen ExpertInnen auch VertreterInnen der Landesjugendämter Westfalen-Lippe und Rheinland sowie dem hessischen Sozialministerium angehören sollen. Im Rahmen des Modellprojektes ist nun der erst Zwischenbericht erschienen, der hier zur Verfügung steht (Achtung große Datei 1MB!):