Praxisforschungsprojekt: Internationaler Kinderschutz - Die Bedeutung der Verordnung Brüssel IIa und des Haager Kinderschutzübereinkommen für die Jugendhilfe (abgeschlossen)
Das Praxisforschungsprojekt "Internationaler Kinderschutz" ist abgeschlossen. Die Ergebnisse des Projektes sind als Buch erschienen!
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Kurzbeschreibung des Projektes:
Das Zusammenwachsen der EU, Arbeitsaufenthalte im Ausland, aber auch durch Flucht erzwungene Migration machen es zunehmend zur Normalität, dass Menschen sich zeitweise oder auf Dauer in einem anderen Land aufhalten und dort auch familiäre Bindungen eingehen. Diese Entwicklungen beschäftigen zunehmend auch die Praxis der Jugendhilfe.
Einige Beispiele:
In solchen familiären Konstellationen sind effektive Hilfen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nur möglich, wenn diese in Abstimmung der Fachstellen in beiden beteiligten Ländern erfolgen. Die Verfahren zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind im Grundsatz jedoch an nationale Grenzen gebunden und reichen nicht über diese hinaus. Mit der zunehmenden Migration der Menschen sind vermehrt Wege und Strukturen der Zusammenarbeit notwendig, die einen Schutz von Kindern über Ländergrenzen hinweg ermöglichen. Hierzu wurden verschiedene internationale Rechtsgrundlagen erarbeitet, die sich zur Verbesserung der Zusammenarbeit zentraler Behörden im jeweiligen Land bedienen; so u.a. das Haager Kindesentführungsübereinkommen und das Haager Adoptionsübereinkommen.
Neuregelungen seit 01.03.2005
Am 1. März 2005 trat das Gesetz zum internationalen Familienrecht (IntFamRVG) in Kraft. Es regelt die Umsetzung der neuen EU-Verordnung über die „Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung“ (Brüssel II a) in Deutschland. Diese Neuregelungen erweitern den Bereich der internationalen Zusammenarbeit über zentrale Behörden. In der Praxis der Jugendhilfe sind sie von Bedeutung, sobald Fachkräfte mit familiären Problemkonstellationen befasst sind, die ein internationales Element enthalten. Dies können Beteiligte mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten, in verschiedenen Ländern lebende Familienangehörige oder z.B. eine über Ländergrenzen hinweg zu organisierende Unterbringung eines Kindes sein, für die die Verordnung Brüssel II a ein durchstrukturiertes „Konsultationsverfahren“ mit Beteiligung der Landesjugendämter vorsieht.
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz
Effektiver Schutz von Kindern und Jugendlichen basiert immer auf einer interdisziplinären Kooperation von Jugendhilfe und Justiz. Die Regelungen und Verfahren im internationalen Bereich wurden bisher jedoch vorwiegend aus der Perspektive des Rechts entwickelt, reichen aber in die Jugendhilfe hinein. Auch die im Zuge der Umsetzung der neuen EU-Verordnung eingerichtete Zentrale Behörde ist im Justizbereich angesiedelt (Generalbundes-anwalt beim Bundesgerichtshof). Mit der sich etablierenden Zusammenarbeit entsteht ein neuer Kooperationspartner im „Geflecht“ der Fachstellen und Gerichte.
Informationsbedarf
In der Jugendhilfe besteht mit dem Inkrafttreten der Neuregelungen ein erheblicher Bedarf an praxisnah aufbereiteten Informationen, sowohl im Hinblick auf den Inhalt und deren Bedeutung für die Praxis sowie auch hinsichtlich des Ineinandergreifens der verschiedenen internationalen Vorschriften. Die Materie ist sehr komplex und für die Anwender kaum zu überschauen, denn die Regelungsbereiche (z.B. Kindesentführung, Durchsetzung von Umgangsentscheidungen, Unterbringung) und der Geltungsbereich für verschiedene Länder (z.B. EU-Länder, Vertragsstaaten der Haager Abkommen) unterscheiden sich.
Informationsbedarf besteht auch für die Beratung von Eltern zu den neuen Möglichkeiten, die sich aus der EU-Verordnung ergeben (z.B. unmittelbare „Vollstreckbarkeit“ von Gerichtsbeschlüssen in anderen EU-Staaten). Hier ist die Jugendhilfe vor Ort erster Ansprechpartner und somit Multiplikator dieser Informationen.
Projektstruktur und Ziele
Es gibt bisher keine Praxisforschung im Bereich des internationalen Kinderschutzes. Vor diesem Hintergrund werden mit dem Projekt vor allem zwei Ziele verfolgt:
Projektmethoden:
Über folgende Forschungsmethoden sollen die Projektziele erarbeitet werden:
Wissenschaftliche Begleitung: Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. (ism)
Projektbeirat: Zur Begleitung des Untersuchungsverlaufs und zur Rückkopplung der Ergebnisse wird ein interdisziplinär besetzter Beirat eingerichtet.
Projektlaufzeit: 15.02.2005 - 15.08.2006
Förderung: Das Projekt wird aus Mitteln der Stiftung Deutsche Jugendmarke gefördert.
Das Projekt wird in Kooperation mit anderen Fachorganisationen (z.B. dem Internationalen Sozialdienst im Deutschen Verein für Öffentliche und Private Fürsorge e.V.) durchgeführt.
Projektteam:
Projektleitung: Britta Sievers (Dipl.Soz.Arb., MA Univ. of North London)
Juristische Begleitung: Heidemarie Bienentreu (Assessorin)
Wissenschaftliche Begleitung: Dr. Kerstin Rock, ism e.V. (Dipl. Pädagogin)