Projekte

Praxisentwicklungsprojekt Migrationssensibler Kinderschutz (laufend)






Projektantrag ISM e.V. und IGFH e.V., Stand: Juli 2008 Seite 2 von 10


Praxisentwicklungsprojekt

Migrationssensibler Kinderschutz

Konzeption


1. Kurzdarstellung

Das geplante Projekt befasst sich mit der Umsetzung des Kinderschutzauftrages der Kinder- und Jugendhilfe bei Familien mit Migrationshintergrund. Es hat zum Ziel, durch die Erarbeitung und Erprobung einer Fortbildungsreihe für Fachkräfte und durch die Weiterentwicklung sowie Vernetzung der lokalen Infrastruktur an 3 Modellstandorten exemplarisch zu einem effektiveren Schutz von Kindern in Migrantenfamilien beizutragen. Zielgruppe sind Kinder und Eltern mit Migrationshintergrund, Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, im Hinblick auf frühe Hilfen auch des Gesundheitswesens, sowie von Migrationssozialdiensten und Migrantenselbstorganisationen. Zunächst werden in einer Bestandsaufnahme an jedem Standort spezifische Gefährdungssituationen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Kinderschutzauftrages erhoben. Basierend auf den Ergebnissen werden dann die Fortbildungsreihe sowie Ansatzpunkte für die jeweiligen Infrastrukturmassnahmen entwickelt. Mit dem Ziel der Übertragbarkeit werden die Ergebnisse in einem Werkbuch aufbereitet und in einer Abschlussveranstaltung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

2. Ausgangssituation

Ausgangspunkt des Projekts bildet zum einen der durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) verstärkte Kinderschutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl – das staatliche Wächteramt – wurde durch die Neufassung des § 8a SGB VIII gestärkt und konkretisiert. Hierbei soll präventiv die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern wirken. Notwendige Interventionen und die Zusammenarbeit von Fachstellen sollen mit dem Ziel eines effektiveren Schutzes von Kindern verbessert werden, wozu auch eine spezielle Qualifizierung von Fachkräften beitragen soll. Hierzu wurden bereits eine Reihe von Materialien erarbeitet und Fortbildungsmaßnahmen initiiert.

Bei der Umsetzung des verstärkten Kinderschutzauftrags wird bisher nur wenig berücksichtigt, dass inzwischen fast jede/r fünfte Einwohner/in Deutschlands einen Migrationshintergrund hat Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration; Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, Berlin, 2005: 30; vgl. auch Birtsch, V.; Bange, D.; Unbeachtet: Kinder und Jugendliche aus Migrantenfamilien, in: Frühe Kindheit, 2003, Nr. 1, S. 20-23. Zwar ist der prozentuale Anteil von Einwohnern mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit durch das geänderte Staatsangehörigkeitsrecht auf unter 9 % gesunken, diese Zahl spiegelt die gesellschaftliche Realität jedoch nur unzureichend wider. In einigen Ballungsgebieten stammen 40 % der Kinder und Jugendlichen aus Migrantenfamilien Stüwe, G.; Migranten in der Jugendhilfe, in: Treichler, A.; Cyrus, N. (Hrsg.): Handbuch Soziale Arbeit in der Einwanderungsgesellschaft, Frankfurt/Main, 2004: 253. Einher geht dies mit einer gleich bleibend hohen Mobilität sowohl von Deutschen ins Ausland wie auch von Ausländern nach Deutschland. Im Jahr 2005 zogen ca. 707000 Personen nach Deutschland, während 628000 Menschen Deutschland verließen Quelle: Statistisches Bundesamt, www.destatis.de. In der Diskussion um die Verbesserung des Kinderschutzes bleiben besondere Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe, die sich aus der multi-ethnischen Zusammensetzung der Bevölkerung sowie im Kontext von Migration und Mobilität ergeben, bisher weitgehend unbeachtet. Die Umsetzung des Kinderschutzes, die Sicherstellung der Rechte von Kindern und die Bereitstellung bedarfsgerechter Hilfen für alle Kinder, die Gefahren für ihr Wohl ausgesetzt sind, bilden den Hintergrund des Projekts.

Mit der Situation von Kindern und Jugendlichen aus Migrantenfamilien befassten sich insbesondere der 10. und 11. Kinder- und Jugendbericht. Dort wurde die Notwendigkeit der Partizipation und Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien betont und auf erhebliche Zugangsbarrieren von Migranten zu den Unterstützungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe hingewiesen. Als Lösungsansatz wurde eine konsequente interkulturelle Öffnung dieser Dienste empfohlen. Es wurde konstatiert, dass die Jugendhilfeforschung Kinder mit Migrationshintergrund oft ausblendet. Auch wurde in den Berichten festgestellt, dass sich ein hoher Ausländeranteil in eher intervenierenden und kontrollierenden Erziehungshilfen findet, während Familien mit Migrationshintergrund in allen Formen der präventiv ausgerichteten Hilfen zur Erziehung unterrepräsentiert sind Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Zehnter Kinder- und Jugendbericht, Bericht über die Lebenssituation von Kindern und die Leistungen der Kinderhilfen in Deutschland, Bonn, 1998: 244ff . An dieser Situation hat sich bis heute wenig geändert. Migrantinnen und Migranten werden häufig erst bei massiven Problemlagen von Hilfen erreicht, dann allerdings in kostenintensiven Versorgungsstrukturen. Junge Migrantinnen werden dabei in ihren Bedürfnissen und Schwierigkeiten am wenigsten wahrgenommen und kommen oft erst in Krisensituationen mit der Jugendhilfe in Berührung Späth, K.; Inanspruchnahme von Erziehungshilfen durch Ausländer, in: Sozialmagazin, 2000, Nr. 6, S. 46-50; Kultus, E.; Situation von jungen Migrantinnen in Europa und ihr Zugang zu Hilfesystemen, in: Forum Erziehungshilfen, 2003, Nr. 2, S. 103-107. Hier stellt sich die Frage, wie Maßnahmen und Angebote gestaltet sein müssen, um auch die Rechte von Kindern aus Migrantenfamilien auf Schutz und Beteiligung einzulösen Vergl. UN-Kinderrechtskonvention von 1989, insbesondere Art. 2 Achtung der Kinderrechte, Diskriminierungsverbot, Art. 12 Berücksichtigung des Kindeswillens, Art. 19 Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung, Art. 34 Schutz vor sexuellem Missbrauch.

Im Hinblick auf die Mobilität von Familien befasste sich insbesondere der 10. Kinder- und Jugendbericht mit der Unterstützung von Kindern bei Übergängen und Wanderungen. Es wurde konstatiert, dass dieser Bedarf in der Kinder- und Jugendhilfe bisher kaum Raum findet BMFSFJ 1998, siehe Fußnote 4: 142-144. Der 11. Kinder- und Jugendbericht griff dieses Problem auf und forderte kinder- und jugendpolitische Maßnahmen, die „die Nachteile ausgleichen, die Kindern und Jugendlichen durch Mobilität entstehen“. Es wurde weiter für erforderlich gehalten, auch die Lage von Kindern und Jugendlichen bei der Entstehung „transnationaler sozialer Räume“, insbesondere bei der „Pendelmigration“, zu berücksichtigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Elfter Kinder- und Jugendbericht, Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, Berlin, 2002: 254. In der Jugendhilfeforschung haben diese Forderungen bisher kaum Niederschlag gefunden.

3. Praxisrelevanz

Mit dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz erfolgte die politische Anerkennung der faktischen Realität, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Die interkulturelle Öffnung gilt inzwischen als Querschnittsaufgabe für alle Arbeitsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Vor dem Hintergrund des Migrantenanteils in der Bevölkerung ergeben sich bei der Umsetzung des Kinderschutzauftrags bei allen von Gefährdungen betroffenen Kindern eine Reihe von Fragestellungen.

Neben der Herausforderung für die Jugendhilfe, vorhandene Zugangsbarrieren zwischen Migranten und sozialen Diensten zu überwinden, stellt sich auch die Frage, ob aufgrund unterschiedlicher Wert- und Erziehungsvorstellungen, im Zusammenhang mit Assimilierungsprozessen sowie durch wanderungsbedingte Problemlagen in Familien mit Migrationshintergrund spezifische Gefährdungssituationen für Kinder und Jugendliche auftreten können. Die Datenlage ist hier insgesamt unzureichend; Untersuchungen liegen nur zu einzelnen Themenfeldern und für einzelne Migrantengruppen vor, wie beispielsweise Gewaltanwendung in der Erziehung Vgl. Toprak, A.; „Wer sein Kind nicht schlägt, hat später das Nachsehen“, Elterliche Gewaltanwendung in türkischen Migrantenfamilien und Konsequenzen für die Elternarbeit, Herbolzheim, 2004 oder zu jungen Frauen mit islamischem Hintergrund Vgl.: Baldauf, M.; Hilfen für junge volljährige Migrantinnen nach § 41 SGB VIII Glücksspiel oder Rechtsanspruch? In: Unsere Jugend, 2006, Nr. 5, S. 225-230. In der Kinder- und Jugendhilfestatistik wird der Migrationshintergrund der Familie erst seit dem Jahr 2007 erfasst. Wissen um spezifische Gefährdungslagen und die Möglichkeiten fachlich angemessenen und interkulturell sensiblen Handelns sind jedoch erforderlich, um im Einzelfall gezielte Maßnahmen zum Schutz des Kindes einleiten zu können und die angemessene Beteiligung des Kindes und der Eltern sicher zu stellen.

In der Debatte um die Verbesserung des Kinderschutzes werden Gefährdungslagen, die im Zusammenhang mit der Lebenssituation in der Migration oder verstärkt bei bestimmten Migrantengruppen auftreten können, ebenso wie Anforderungen an ein interkulturell sensibles Vorgehen bisher weitgehend ausgeblendet. In den vorliegen Arbeitshilfen Z.B. Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (Hrsg.), erarbeitet gemeinsam mit Merchel, J. und Schone, R.: Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der „Garantenstellung“ des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung, Hamburg, 2006
Institut für soziale Arbeit e.V. (Hrsg.): Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Arbeitshilfe zur Kooperation zwischen Jugendamt und Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe, Münster, 2006
Jordan, E. (Hrsg.); Kindeswohlgefährdung. Rechtliche Neuregelungen und Konsequenzen für den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe, Weinheim und München, 2006
Kindler, H.; Lillig, S.; Blüml, H.; Meysen, T.; Werner, A. (Hrsg.): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), Kapitel 87, Deutsches Jugendinstitut e.V., München, 2006; hier gibt es allerdings ein Kapitel mit Empfehlungen zum Vorgehen bei Auslandsbezug von Busch, M. und Rölke, U. sowie ein Kapitel zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen von Jockenhövel-Schiecke, H. zur Umsetzung des Kinderschutzauftrages und Qualifizierungsmaßnahmen zur Kinderschutzfachkraft werden spezifische Gefährdungslagen und besondere Anforderungen an die Arbeit mit Migrantenfamilien bisher nicht behandelt. Auch Literatur, die sich explizit mit der Thematik von Kindeswohlgefährdungen im Kontext von Mobilität befasst, findet sich kaum Siehe Fußnote 11: Kindler et al., 2006, Kapitel 41, Busch/Rölke erläutern einige rechtliche Grundsätze und Vorgehensweisen anhand von exemplarischen Fällen von Kindeswohlgefährdung mit Auslandsbezug, die auf die Problematik von Aufenthaltswechseln ins Ausland abzielen.
Busch/ Rölke 2006, Kapitel 41.

Als eine Ursache für die mangelnde Auseinandersetzung mit der Lebenssituation von Migrantenfamilien im Kontext des Kinderschutzauftrages lässt sich vermuten, dass durch eine Fokussierung auf Menschen mit Migrationshintergrund die Gefahr der Stigmatisierung und weiterer Diskriminierung dieser Bevölkerungsgruppe(n) gesehen wird.

3.1 Anforderungen an die Bearbeitung des Themas

Migrantinnen und Migranten stellen in weiten Teilen eine marginalisierte und diskriminierte Bevölkerungsgruppe dar. Traditionell bemüht sich soziale Arbeit um eine Integration von Migranten und verteidigt diese gegen rassistische Angriffe. Die Benennung spezifischer Gefährdungslagen oder die Fokussierung auf Themen wie Gewaltanwendung in der Erziehung könnte die Gefahr bergen, durch kulturelle Zuschreibungen zu weiterer Diskriminierung beizutragen. Zudem könnten Daten zu spezifischen Gefährdungssituationen, ähnlich wie in der Debatte um Kriminalitätsstatistiken (Stichwort „Ausländerkriminalität“), für fremdenfeindliche Zwecke instrumentalisiert werden. In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass z.B. das Thema Gewalt in ausländischen Familien und in der Erziehung explizit bisher vor allem von Autoren mit eigenem Migrationshintergrund angesprochen Beispielsweise Toprak , siehe Fußnote 9, ebenso Arpat, M.; Gewalt in Immigrantenfamilien – am Beispiel von Familien aus der Türkei – und die kulturrelativistische Blindheit der Deutschen Politik, in: Erbe, B. (Hrsg.); Frauen fordern ihr Recht, Berlin, Hamburg, 1998
Kizilhan, I.; "Ehrenmorde". Der unmögliche Versuch einer Erklärung. Hintergründe - Analysen – Fallbeispiele, Berlin, 2006,
Pavkovic, G.; Kulturspezifische Dynamik in der Arbeit mit sexuell misshandelten Kindern in Migrantenfamilien, in: Hundsalz, A.; Menne, K.; Jahrbuch für Erziehungsberatung, 2004, Band 5, S. 31-40 wird; am umfangreichsten ist hierbei die Literatur zu türkischen Familien.

Gleichzeitig muss festgehalten werden, dass es der Pluralität individueller Lebensverläufe und vielfältiger kultureller, ethnischer und religiöser Hintergründe keinesfalls gerecht werden und einer Stigmatisierung gleichkommen würde, im Kontext der Diskussion von Gefährdungslagen „Menschen mit Migrationshintergrund“ typische z.B. kulturell bedingte, Gefährdungstatbestände zuzuschreiben. Es handelt sich bei den Migrantinnen und Migranten in Deutschland um eine sehr heterogene Gruppe, sowohl hinsichtlich der Aufenthaltsdauer (1. bis 4. Einwanderer-Generation), der Nationalität (Ausländer, Statusdeutsche, Eingebürgerte) und des Aufenthaltsstatus (z.B. EU-Ausländer, Menschen mit Niederlassungserlaubnis, Asylbewerber, Geduldete etc. sowie Menschen ohne Aufenthaltsrecht).

Die in Deutschland lebenden Migranten stammen aus einer Vielzahl von Ländern mit einem breit gefächerten kulturellen Erbe mit einer Vielfalt unterschiedlicher Wertvorstellungen. Sie sind zudem durch individuelle Assimilierungsprozesse gegangen, so dass man auch innerhalb einer Nationalität oder ethnischen Minderheit keinesfalls von einer homogenen Gruppe sprechen kann.

Darüber hinaus werden in einem konkreten Einzelfall die Lebenssituation und Problemlage der/s Betroffenen oder der Familie zwar auch durch kulturelle Prägungen, die in bestimmten Erziehungs- und Familienvorstellungen zum Ausdruck kommen können, ebenso aber durch die individuelle Biografie und die soziale Situation bestimmt, sodass diese Faktoren in jedem Einzelfall differenziert berücksichtigt werden müssen.

Die Untersuchung der im Folgenden genannten Themenbereiche soll daher keinesfalls mit dem Ziel erfolgen, Defizite der Bevölkerungsgruppe(n) der Migranten aufzudecken und hiermit evtl. sogar zu weiterer Diskriminierung beizutragen. Vielmehr sollen - im Gegenteil - besondere Konfliktsituationen und Unterstützungsbedarfe mit dem Ziel benannt werden, Fachkräfte zu sensibilisieren, das fachliche Wissen zu vergrößern und Ansatzpunkte für eine bedarfsgerechte und an der Lebenswelt der Klienten orientierten Praxis im Bereich des Kinderschutzes herauszuarbeiten. Mit dieser Auseinandersetzung soll dem Phänomen „Migration“ in der Kinder- und Jugendhilfe und speziell im Themenfeld Kinderschutz zu mehr Normalität verholfen werden.

4. Projektziele

In diesem Praxisentwicklungsprojekt, das an drei Modellstandorten durchgeführt werden soll, wird die Umsetzung des Kinderschutzauftrags bei Familien mit Migrationshintergrund in den Blick genommen werden. Das Projekt hat folgende Ziele:
· Es soll untersucht werden, inwieweit spezifische Gefährdungssituationen im Zusammenhang mit Lebenslagen von Migrantinnen und Migranten existieren und welche besonderen Anforderungen sich beim Installieren von Schutz und Hilfe etwa angesichts kulturell unterschiedlicher Erziehungs- und Wertvorstellungen ergeben können.
· Des weiteren soll untersucht werden, wie das fachliche Handeln gestaltet werden muss, um Barrieren zwischen sozialen Diensten und den betroffenen Kindern und Eltern zu überwinden, wie deren angemessene Beteiligung sicher gestellt werden kann und wie Ressourcen der Familie und des sozialen Umfeldes aktiviert werden können.
· An den Projektstandorten sollen exemplarisch Ansatzpunkte für die Schaffung einer auf die örtliche Bedarfe von Familien mit Migrationshintergrund und die spezifischen regionalen Gegebenheiten zugeschnittene Infrastruktur eruiert und entsprechende Konzepte entwickelt werden.

Durch die Erhebung und Aufbereitung von Praxiserfahrungen, Expertenwissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen will das Projekt dazu beitragen, Fachkräfte der Jugendhilfe für interkulturelle und migrationsspezifische Aspekte bei der Umsetzung des Kinderschutzauftrages zu sensibilisieren und zu qualifizieren. Sie sollen zudem dabei unterstützt werden, angemessene Wege der Kooperation mit Migrantenfamilien zu finden. Im Hinblick auf möglichst frühzeitig und präventiv einsetzende Hilfen sollen auch Angebote des Gesundheitswesens mit in den Blick genommen werden.

Auch Migrationssozialdienste sollen in die Untersuchung mit einbezogen werden, denn diesen kommt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Migrantenfamilien zu; zudem verfügen sie über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Betroffenen. Migrationssozialdienste sind häufig erste Ansprechpartner von Migranten bei einer Fülle von Problemen, die sich auch auf innerfamiliäre Konflikte und Probleme beziehen können. Nicht selten wird eine längerfristige Vertrauensbeziehung aufgebaut. Darüber hinaus soll die Perspektive von Migrantenselbstorganisationen und deren Potential im Hinblick auf die Verbesserung der Zusammenarbeit von Fachstellen und Betroffenen untersucht werden. Migrantenselbstorganisationen und Migrationssozialdienste sollen für das Thema Kindeswohlgefährdung sensibilisiert werden.

Um die Übertragbarkeit der gewonnen Erkenntnisse zu gewährleisten, soll gemeinsam mit den Akteuren vor Ort eine Fortbildungsreihe erarbeitet, erprobt und evaluiert werden. Zudem sollen die erarbeiteten Materialien in Form eines Werkbuchs dokumentiert werden. Hiermit soll Hintergrundwissen zu spezifischen Gefährdungslagen, zu im Kontext des Kinderschutzauftrags bedeutsamen Aspekten der Lebenssituation von Migranten sowie kulturell und zielgruppenspezifische Zugangswege in der Arbeit mit den Betroffenen vermittelt werden. Ebenso soll auf Möglichkeiten der Aktivierung der Ressourcen der Familie und des sozialen Umfeldes wie auch die Initiierung sinnvoller regionaler Vernetzungen mit dem Ziel einer verbesserten Zusammenarbeit sowie der Prävention eingegangen werden.

Im Einzelnen werden folgende Ziele mit dem Praxisentwicklungsprojekt verfolgt:
· Auswertung der Datenlage zur quantitativen Bedeutung von Kindeswohlgefährdungen bei Familien mit Migrationshintergrund.
· Identifizierung von spezifischen Risikofaktoren und Gefährdungslagen sowie protektiven Faktoren und Ressourcen
· Erfassung und Systematisierung von Schwierigkeiten und Anforderungen bei der Risiko- und Gefährdungsabschätzung, z.B. im Hinblick auf Instrumente zur Gefährdungseinschätzung und die Kommunikation mit den betroffenen Familien
· Bedeutung der Einbeziehung von Dolmetschern und Kulturmittlern
· Erfassung von Schwierigkeiten und Anforderungen bei der Umsetzung der Schutz- und Hilfeplanung
· Erhebung besonderer rechtlicher Implikationen (z.B. Ausländerrecht, Aufenthaltswechsel ins Ausland)
· Erhebung von Ansatzpunkten für präventive Maßnahmen
· Ermittlung von Ansatzpunkten für die Entwicklung einer bedarfsgerechten Infrastruktur / Vernetzungen
· Aufbereitung der Erkenntnisse in Form eines Fortbildungskonzepts für Fachkräfte / Erprobung und Evaluation der Fortbildung
· Aufbereitung der Erkenntnisse in Form von Arbeitsmaterialien für Fachkräfte

4.1 Auslandsrecherche Großbritannien

Darüber hinaus sollen Forschungsergebnisse und Erfahrungen, die in Großbritannien in der Umsetzung des Kinderschutzes bei Migranten gemacht wurden, ausgewertet werden und in die Projektbearbeitung und –ergebnisse mit einfließen. In der britischen Kinder- und Jugendhilfe findet bereits seit langem eine Auseinandersetzung mit spezifischen Anforderungen eines ethnisch sensiblen Kinderschutzes statt. Es wurden eine Reihe von Untersuchungen zu verschiedenen Aspekten durchgeführt, beispielsweise zum Abbau von Zugangsbarrieren in Bezug auf bestimmte Communities, zur Arbeit mit Dolmetschern, zu den Erfahrungen von Migranten in Gerichtsverfahren, zu Über- und Unterrepräsentierungen von Migrantengruppen in verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe, zu ethnisch sensiblen Platzierungen von Kindern etc. Ebenso werden Fragen von Rassismus und Diskriminierung innerhalb der Jugendhilfe, bedingt durch eine seit Jahrzehnten bestehende Antidiskriminierungsgesetzgebung, dort offen diskutiert. Es sind auch zahlreiche von Migranten gegründete Organisationen zur Kinderschutz-Thematik aktiv; der Grad der Selbstorganisation in diesem Bereich ist wesentlich höher als in Deutschland. Aus diesen Gründen erscheint ein Blick auf die britische Forschung und Praxis im Hinblick auf ggf. übertragbare Erkenntnisse und Good-Practice-Modelle sehr lohnenswert.

5. Zielgruppen
· Kinder und Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund sowie deren Eltern
· Akteure und Fachkräfte der Jugendhilfe (Jugendämter, freie Träger), im Hinblick auf frühe Hilfen auch des Gesundheitswesens
· Migrationssozialdienste, Jugendmigrationsdienste
· Migrantenselbstorganisationen
· Fachöffentlichkeit

6. Projektdesign

Das Projektdesign ist prozesshaft angelegt, die Durchführung erfolgt in aufeinander aufbauenden Schritten. Zunächst soll eine Sichtung der vorhandenen Literatur zur Thematik Kinderschutz / Migration / interkulturelle Öffnung erfolgen. Hierbei soll auch die Datenlage zur quantitativen Bedeutung von Kindeswohlgefährdungen bei Familien mit Migrationshintergrund ausgewertet werden. Die konkrete Umsetzung der Projektziele erfolgt dann exemplarisch an den drei Modellstandorten.

Die Zielsetzungen und das Projektdesign sind zunächst breit angelegt. Diese breite Anlage ist einerseits der Tatsache geschuldet, dass es bislang keine Untersuchungen zu diesem Thema gibt und ein weiter Zugang zum Gegenstand erforderlich ist. Zudem handelt es sich nicht nur um ein Forschungs- sondern auch um ein Praxisentwicklungsprojekt. Eine Eingrenzung der Fragestellungen und zu behandelnden Themen wird sich daher zwangsläufig im Dialog mit der Praxis ergeben. Um in die Aushandlung von Schwerpunkten mit der Praxis eintreten zu können, ist zunächst eine gewisse Themenbreite erforderlich, damit sich die unterschiedlichen Standorte mit ihren je spezifischen Fragen in dem Gesamtdesign wieder finden. Eine Verdichtung der zu bearbeitenden Fragen erfolgt im Projektverlauf.

6.1 Bestandsaufnahme an den Modellstandorten

Das Projekt wird an den Modellstandorten Essen, Landkreis Germersheim sowie in Stuttgart durchgeführt, womit 3 Bundesländer beteiligt sind und exemplarisch auf unterschiedliche Voraussetzungen von Städten und Landkreisen eingegangen wird.

In einem ersten Erhebungsschritt wird an jedem Standort zunächst eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Diese hat das Ziel, die Datenlage im Bezug auf die Thematik zu verbessern. Hierzu sollen u.a. Kinderschutzfälle des örtlichen Jugendamtes, die Familien mit Migrationshintergrund betreffen, ausgewertet werden. Die Erhebung erfolgt mit dem Ziel der Ermittlung von Fallkonstellationen, Gefährdungslagen, Problembereichen, Informationsbedarfen und Anforderungen in der Zusammenarbeit mit den Betroffenen.

Parallel dazu soll die Ausgangssituation an den einzelnen Modellstandorten im Hinblick auf die spezifische regionale Infrastruktur und Bedarfslage ausgewertet werden. Ziel ist die Identifizierung wesentlicher Akteure; Leitfragen sind hierbei: wo suchen Migranten zuerst Hilfe? An wen wenden sie sich bei Problemen in der Familie, mit den Kindern? Welche Vernetzungen existieren bereits im Hinblick auf die Umsetzung des Kinderschutz-Auftrags?

Im Einzelnen beinhaltet die Bestandaufnahme folgende Arbeitsschritte:
· Erhebung der Angebote für Familien mit Migrationshintergrund (in Zusammenarbeit mit der/m kommunalen Integrations-/Ausländerbeauftragten)
· Erhebung relevanter Akteure, Institutionen und vorhandener Arbeitszusammenhänge mit Blick auf das Thema Kinderschutz, im Kontext früher Hilfen z.B. auch Angebote der Schwangerschaftsberatung, Familienhebammen etc.
· Sichtung und Aufbereitung vorhandener Daten aus der Jugendhilfeplanung, Sozialraumanalysen etc. im Hinblick auf folgende Fragestellungen:
o Wie viele Familien mit Migrationshintergrund gibt es?
o Kinderzahl, Familienstruktur
o Spezifizierung des Migratonshintergrundes
· Zielgruppenanalyse:
Erhebung laufender und neuer Fälle von Kindeswohlgefährdung (auch Verdachtsfälle) im Allgemeinen Sozialen Dienst, die Familien mit Migrationshintergrund betreffen, über einen Zeitraum von 6 Monaten. Hierzu werden die entsprechenden Fälle von allen MitarbeiterInnen des ASD in einem 2-seitigen standardisierten Erhebungsraster erfasst und quantitativ ausgewertet.
· Rekonstruktion von jeweils 4 Einzelfällen an jedem Modellstandort zusammen mit den beteiligten Akteuren (evtl. ergänzendes Interview mit den Eltern), ggf. Einbindung der Träger/ Institutionen, die am Fall beteiligt waren
· Experteninterviews mit Schlüsselpersonen/ -institutionen

6.2 Erarbeitung / Erprobung / Evaluation einer Fortbildungsreihe

Basierend auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme und den gewonnenen Erkenntnissen wird eine Fortbildungsreihe „Migrationssensibler Kinderschutz“ entwickelt Geplant sind 3 gemeinsame Fortbildungseinheiten (2 + 1 + 1 Tage) an einem zentralen Ort, an denen jeweils 8 Teilnehmer/innen aus jedem Modellstandort teilnehmen können. Wünschenswert ist die Beteiligung von Fachkräften des öffentlichen Jugendhilfeträgers sowie von Fachkräften freier Jugendhilfeträger bzw. Migrantenorganisationen.

Die erste Fortbildungseinheit umfasst zwei Fortbildungstage und knüpft an die Erkenntnisse der Bestandsaufnahme sowie die standortübergreifenden Bedarfe an. Es folgen zwei Fortbildungseinheiten als Einzeltage, die entsprechend der Interessen der Teilnehmer/innen gestaltet werden. Die Fortbildung soll neben der Vermittlung relevanter Inhalte durch externe Referenten / Experten Raum für den Austausch und die Reflexion der eigenen Erfahrungen bieten. Die gesamte Fortbildung wird dokumentiert und von den Teilnehmer/innen und der wissenschaftlichen Begleitung gemeinsam evaluiert.

Kursinhalte können sein:
· Besonderheiten der Lebenssituation von Migranten (z.B. ökonomische Situation, Diskriminierung, fortbestehende Bezüge zum Heimatland)
· Risikofaktoren und Ressourcen
· Pluralität von Erziehungsvorstellungen / Ziel einer gewaltfreien Erziehung
· Interkulturelle Sensibilisierung, Gefahr kultureller Zuschreibungen
· Besonderheiten im Prozess der Risikoabschätzung, bei der Installierung von Schutz und Hilfen in der Zusammenarbeit mit der Familie
· Sprachbarriere / Arbeit mit Dolmetschern und Kulturmittlern
· Besonderheiten bei Themenfeldern wie häuslicher Gewalt, sex. Missbrauch, Zwangsverheiratung etc.

6.3 Praxisentwicklung

Sobald die Ergebnisse der Bestandsaufnahme vorliegen, werden – parallel zur Entwicklung und Erprobung der Fortbildungsreihe - an den Modellstandorten gemeinsam mit den relevanten Akteuren vor Ort und unter Federführung des örtlichen Jugendamtes Ansatzpunkte für die Entwicklung einer bedarfsgerechten Infrastruktur / Vernetzung für die Verbesserung des Kinderschutzes bei Familien mit Migrationshintergrund erarbeitet. Dabei steht die wissenschaftliche Begleitung in einem Umfang von 2 Beratungstagen pro Modellstandort unterstützend zur Verfügung.

Die Praxisentwicklung kann sich beispielsweise auf folgende Themenbereiche / Arbeitsfelder beziehen:
· Verbesserung der Fallbearbeitung von Kinderschutzfällen durch öffentliche und freie Jugendhilfeträger z. B. mit dem Ziel, Zugangsbarrieren für Familien mit Migrationshintergrund abzubauen, eine angemessene Beteiligung der Kinder und ihrer Eltern sicherzustellen oder die Zusammenarbeit mit Dolmetschern und Kulturmittlern zu verbessern.
· Weiterentwicklung von Hilfesettings (SPFH, Bereitschaftspflege, Inobhutnahmen etc.) unter dem Fokus, welche spezifischen Anforderungen stellen sich bei Kindern aus Migrantenfamilien.
· Weiterentwicklung der Infrastruktur in zwei Richtungen: (1) Sensibilisierung der ethnischen Communities und Migrantenselbstorganisationen für das Thema Kinderschutz und Nutzung ihrer Ressourcen (2) Sensibilisierung der sich vor Ort etablierenden Kinderschutznetzwerke (z.B. Soziale Frühwarnsysteme) für interkulturelle Aspekte.

6.4 Dokumentation und Transfer der Ergebnisse in Form eines Werkbuches „Migrationssensibler Kinderschutz“

Die erhobenen Erkenntnisse und erarbeiteten Materialien werden in Form eines Werkbuchs dokumentiert und veröffentlicht. Dies kann beispielsweise unterstützende Instrumente zu ethnisch / interkulturell sensiblem Vorgehen in Kinderschutz-Fällen enthalten, ebenso wie Hintergrundinformationen und konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis. Auch das Fortbildungskonzept wird in diesem Werkbuch vorgestellt.

7. Projektstruktur

7.1 Projektträger / wissenschaftliche Begleitung / Steuerungsgruppe

Träger des Projektes ist Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. (ism); Projektpartner die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH). Die Projektbearbeitung wird von beiden Institutionen gemeinsam durchgeführt, wobei die Projektleitung und Finanzsteuerung beim ism angesiedelt ist. Es sind für die Leitung / wissenschaftliche Begleitung insgesamt 1,2 Stellen geplant sowie eine 0,2 Stelle für die verwaltungstechnische Abwicklung. Die Projektpartner ISM und IGfH steuern und koordinieren gemeinsam das Projekt. Es finden 4 Sitzungen dieser Steuerungsgruppe pro Jahr statt.

Beide Institutionen verfügen über umfassende Erfahrungen zur Thematik und vielfältige Kontakte in die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe. Das ism verfügt über umfangreiche Erfahrungen der Praxisforschung und -entwicklung in einer Vielzahl von Projekten in der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie zur interkulturellen Thematik. Zudem führt das ism in Kooperation mit dem Institut für soziale Arbeit e.V. in Münster und dem Kinderschutzbund Nordrhein-Westfalen e.V. seit 2006 Zertifikatskurse zum Thema „Kinderschutzfachkraft § 8a SGB VIII“ durch.

Die IGfH kann insbesondere an Ergebnisse aus dem 2006 abgeschlossenen Praxisforschungsprojekt „Internationaler Kinderschutz“, in dem grenzüberschreitende Fälle der Kinder- und Jugendhilfe untersucht wurden und das vom ism wissenschaftlich begleitet wurde, anknüpfen. Für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde des Weiteren gemeinsam mit dem ism 2006 die Expertise „Der Kinderschutzauftrag im Kontext von Migration und Mobilität“ verfasst.

7.2 Umsetzung an den Modellstandorten / Projektgruppen

Jeder Projektstandort benennt einen Koordinator aus dem Jugendamt, der Ansprechpartner für die wissenschaftliche Begleitung ist.

An jedem Standort wird eine Projektgruppe eingerichtet, der neben der / dem Koordinator/in andere relevante Akteure (z.B. Ausländer- / Integrationsbeauftragte/r) und die wissenschaftlichen Begleitung angehören. In dieser Projektgruppe werden die Untersuchungsschritte gemeinsam geplant, koordiniert und ausgewertet. Die Projektgruppe tagt 3-mal pro Jahr an den Modellstandorten.

7.3 Projekttreffen der Koordinatoren

Im 1. und 2. Projektjahr findet zudem jeweils ein Projekttreffen der Koordinatoren aller Standorte mit der wissenschaftlichen Begleitung zum Austausch über den Projektverlauf statt.

7.4 Abschlussveranstaltung

Zu einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung, in der die Projektergebnisse vorgestellt werden, werden alle Teilnehmer/innen der Fortbildungen und die Projektbeteiligten der Modellstandorte eingeladen.

8. Sicherstellung des Datenschutzes

Als wissenschaftliche Forschungseinrichtung ist das ism mit den Bestimmungen des Datenschutzes sehr vertraut, da in verschiedenen Projekten immer wieder fallbezogene Erhebungen durchgeführt und dazu die entsprechenden Vorkehrungen und Abläufe geklärt werden müssen. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird im Projekt insbesondere im Rahmen der Bestandsaufnahme sehr relevant (Fallrekonstruktionen, Zielgruppenanalyse). Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen wird wie folgt sichergestellt: Bei der geplanten Zielgruppenanalyse werden die Fallakten von den zuständigen ASD-Fachkräften in den Jugendämtern mittels eines standardisierten Erhebungsrasters ausgewertet. Durch dieses Vorgehen kommen die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen des ism nicht in Kontakt mit personenbezogenen Informationen. Das Erhebungsraster ist so angelegt, dass keine Rückschlüsse auf konkrete Personen gezogen werden können (z.B. Name, Geburtsdatum, Adresse werden nicht erfasst). Zudem wird das Erhebungsraster vor dem Einsatz mit den zuständigen kommunalen Datenschutzbeauftragten besprochen.

Bei der Durchführung der Fallrekonstruktionen wird wie folgt vorgegangen: Die Fallrekonstruktionen werden in anonymisierter Form durchgeführt. Alle Informationen, die das ism e.v. erhält, sind frei von personenbezogenen Daten, die eine Identifikation der Personen ermöglichen würden (z.B. geschwärzte Akten, Hilfeplandokumente etc.). In den Interviews werden die Fachkräfte gebeten, eine entsprechende Anonymisierung vorzunehmen. Eine ggf. stattfindende Kontaktaufnahme mit Eltern oder jungen Menschen erfolgt über die Fachkräfte des Jugendamtes, die eine Einverständniserklärung für die Durchführung von Interviews einholen. Eine Kontaktaufnahme mit den Eltern oder jungen Menschen bzw. eine Akteneinsicht erfolgt nur, wenn deren Einverständniserklärung konkret vorliegt. Dieses Verfahren wurde bereits in mehreren vom ism durchgeführten Projekten praktiziert. Mit diesen Vorkehrungen und Vorgehensweisen kann die Einhaltung des Datenschutzes verbindlich sichergestellt werden. In allen Veröffentlichungen werden keinerlei personenbezogene Informationen erscheinen, die Rückschlüsse auf bestimmte Personen in bestimmten Kommunen zulassen könnten.

9. Zeitplan

Laufzeit: 3 Jahre, Beginn: 01.11.2008

Vorbereitungsphase (4 Monate): bis 28.02.2008
· Literaturrecherche und –analyse
· Konstituierung der Standorte
· Öffentlichkeitsarbeit

Bestandsaufnahme an den Standorten (8 Monate): bis 31.10.2009
· Erhebung der Angebote für Familien mit Migrationshintergrund sowie Erhebung vorhandener Kinderschutz-Akteure
· Sichtung und Aufbereitung vorhandener Daten aus der Jugendhilfeplanung, Sozialraumanalysen im Hinblick auf Familien mit Migrationshintergrund
· Zielgruppenanalyse: Erhebung laufender und neuer Kinderschutz- und Kinderschutz-Verdachtsfälle im ASD
· Rekonstruktion von jeweils 4 Einzelfällen an jedem Modellstandort
· Experteninterviews mit Schlüsselpersonen/ -institutionen
· Auswertung und Zusammenstellung der Untersuchungsergebnisse
· Auslandsrecherche Großbritannien

Erarbeitung des Fortbildungskonzepts / Praxisentwicklung (18 Monate): bis 30.04.2011
· Diskussion der Untersuchungsergebnisse in den Modellstandorten
· Konzeption und Durchführung der Fortbildungstage
· Evaluation und Dokumentation der Fortbildung
· Unterstützung der Modellstandorte bei der Konzeptentwicklung, Planung und Durchführung von Praxisentwicklungsvorhaben

Auswertungs- und Abschlussphase (6 Monate): bis 31.10.2011 Monate
· Zusammenstellung und Aufbereitung der Arbeitsmaterialien für das Werkbuch
· Veröffentlichung des Werkbuchs
· Durchführung der Abschlussveranstaltung